LuckyDays Casino: Verluste aus Online-Casino Spielen zurückfordern

Holen Sie Ihr Geld zurück! LuckyDays ist bis heute (Stand 20.11.2023) in Deutschland nicht legal. Viele Gerichts­ent­scheid­ungen haben bereits bestätigt: Verluste, die bei solchen Anbietern entstanden sind, können bis zu 10 Jahre rückwirkend eingefordert werden. Wir stehen Ihnen dabei zur Seite.
Abbildung eines Roulettetisches
Geld zurück von LuckyDays? Dank über 100 Erfolgsurteilen ist das möglich.

LuckyDays Casino bis heute in Deutschland illegal

LuckyDays ist ein im Mai 2019 gegründeter Anbieter von vielfältigen Online-Casino-Spielen. LuckyDays ist eine Tochter­gesellschaft von Raging Rhino N.V – einer Gesellschaft mit Sitz auf Curaçao.

Mit seinem Angebot war LuckyDays in Deutschland vor der Einführung des Glücks­spiel­staats­vertrags im Juli 2021 in einer rechtlichen Grauzone, da die von LuckyDays angepriesene Glücks­spiel­lizenz aus Curaçao stammte. Seit Juli 2021 muss allerdings jedes Online Casino, das seinen Dienst in Deutsch­land anbietet über eine offizielle deutsche Glücks­spiel­lizenz verfügen. Bis heute (Stand 20.11.2023) hat LuckyDays eine solche Lizenz nicht. Der Anbieter ist damit nach wie vor illegal in Deutschland unterwegs.

Warum können Verluste bei LuckyDays zurückgefordert werden?

Da LuckyDays bis heute über keine gültige Lizenz verfügt, sind alle bisherigen (und durch das derzeitige Fehlen einer Lizenz auch künftigen) Transaktionen mit deutschen Spielern unwirksam und hätten rechtlich gesehen nie stattfinden dürfen. Daher haben Spieler*innen einen Anspruch darauf, Ihre Verluste wieder zurückzuholen. Und dass das geht, zeigen bereits weit mehr als 100 Erfolgsurteile, die wir bundesweit vor deutschen Gerichten erzielt haben. Viele dieser Urteile finden Sie in unserem Bereich „Aktuelle News & Urteile“.

Was untermauert unsere Kompetenz im Glücksspielrecht?

Geld zurück von LuckyDays? Mit rechtlicher Unterstützung ist das möglich.

Da LuckyDays noch immer über keine gültige Lizenz für den deutschen Markt verfügt, haben Spieler, die Verluste erlitten haben, einen Anspruch auf Rück­erstattung. Sie können ihre Verluste rückwirkend für die letzten zehn Jahre geltend machen. Hierfür ist ein Spieler­konto­auszug erforderlich, den Sie direkt von LuckyDays anfordern können. Eine kostenlose Vorlage für diese Anfrage erhalten Sie von uns. Beantworten Sie dafür einfach unsere 3 Fragen. Im Anschluss erhalten Sie die entsprechende Vorlage per Mail.

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Viele Online-Casinos & Sportwetten Anbieter betroffen

Eine Rückerstattung ist nicht nur bei LuckyDays möglich – bis Juli 2021 waren fast alle Online-Wettanbieter und Online-Casinos in Deutschland illegal. Folgend ein Auszug an Online Casinos von denen ebenfalls die Verluste zurückgeholt werden können:

Hohe Erfolgschancen: Verluste ohne Kostenrisiko von LuckyDays zurückholen

Mit juristischer Unterstützung erhöhen Sie Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Rückforderung. Ihr Fall wird juristisch aufbereitet und LuckyDays auf das rechtliche Fehlverhalten hingewiesen. Oft werden außergerichtliche Einigungen erzielt. Sollte es zu einem Gerichts­verfahren kommen, ist die Erfolgs­chance aufgrund zahlreicher positiver Urteile sehr hoch.

BEISPIELRECHNUNG

Von Juni 2014 bis Mai 2023 haben Sie regelmäßig bei LuckyDays gespielt. Dabei hatten Sie insgesamt einen Verlust von 55.000 €. Diesen Verlust können Sie nun komplett von LuckyDays zurückfordern.

Ohne Kostenrisiko: Prozess­kosten­finanzierung

Falls eine Klage erforderlich ist, müssen Sie die Kosten zunächst selbst vorstrecken. Die Recht­schutz­ver­sicher­ungen klammern den Fall „Online Casino“ leider aus. Im Erfolgsfall erhalten Sie diese Kosten vom verurteilen Casino wieder zurück. Wenn Sie die Kosten nicht von Beginn an tragen können, kann ein Prozess­kosten­finanzierer alle Kosten für Sie übernehmen. Bei einem Verlust vor Gericht, trägt der Prozess­kosten­finanzierer  die Kosten, sodass Sie kein Risiko haben. Bei Erfolg erhält der Finanzierer seine Kosten und eine Provision von ca. 38% zurück. Der Rest wird an Sie ausgezahlt.

Prozesskostenhilfe als weitere Option

Unter bestimmten Voraus­setzungen können Sie auch die Prozess­kosten­hilfe in Anspruch nehmen. In diesem Fall übernimmt der Staat Ihre Anwalts- und Gerichtskosten, jedoch nicht die Kosten des Gegners im Falle einer Niederlage.

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