888poker: Online-Poker Verluste wieder zurückholen

Holen Sie sich Ihr Geld zurück! Auch 888poker war bis Anfang Juli 2021 in Deutschland illegal. Zahlreiche Urteile stellen haben bereits klargestellt: Verluste von diesen Anbietern lassen sich bis zu 10 Jahre rückwirkend wieder zurückholen. Wir unterstützen Sie dabei.
Abbildung eines Roulettetisches

Warum kann man seine Verluste aus Online Poker zurück­holen?

888poker erst seit Januar 2023 legal in Deutschland

888poker gehört zur 888 Holdings (zu dem auch 888casino gehört) und ist seit 2013 nach Pokerstars der zweitgrößte Anbieter von Onlinepoker weltweit. 888poker hat seinen Sitz auf Malta und bietet seinen Service schon seit Jahren auch für den deutschen Markt an. Allerdings hat 888poker erst seit dem 24.01.2023 eine offizielle Glücksspielizenz, die der im Juli 2021 verabschiedete neue Glücksspielstaatsvertrag erfordert. Das heißt: Jegliche Geschäftstätigkeit zwischen 888poker und den Spieler*innen war vor dem 24.01.2023 illegal und hätte nicht stattfinden dürfen.

Geld zurück von 888poker? Mit rechtlicher Unterstützung ist das möglich.

Bereits vor dem neuen Glücks­spiel­staats­vertrag (GlüStV) war 888poker in Deutschland verboten, da die Plattform über keine gültige deutsche Lizenz verfügte. Eine im Ausland erworbene Lizenz ist ungültig und legalisiert das Angebot für den deutschen Raum nicht.

“Das nicht Besitzen der deutschen Lizenz, hielt 888poker nicht davon ab, das Angebot für deutsche Spieler zugänglich zu machen. Und obwohl der neue Glücks­spiel­staats­vertrag seit Juli 2021 gültig ist, hat 888poker erst am 24.01.2023 die offizielle Genehmigung für sein Angebot in Deutschland erhalten. Daher haben sie keinen Anspruch auf das Geld, das von Spieler*innen vor dem 24.01.2023 eingezahlt wurde. Die Spieler können ihre Verluste daher zurückfordern.”
István Cocron
Rechtsanwalt

Anspruch auf Rückzahlung für die letzten 10 Jahre

Der Anspruch auf Rückzahlung der erlittenen Verluste gilt rück­wirkend für die letzten zehn Jahre. Hier ein Rechenbeispiel:

Ein/e Spieler*in hat vor dem 24.01.2023 und innerhalb der letzten 10 Jahre bei 888poker in Summe 45.000€ eingezahlt. Der Spielende hatte allerdings nur selten Glück und hat in Summe 32.000€ verloren. Auf diese 32.000€ hat der Online Casino Spielende nun Anspruch.

Eine solche Rück­­erstattung ist nicht nur bei 888poker möglich, sondern auch bei vielen andern Online Casinos, wie zum Beispiel:

Sie möchten von 888poker Ihr Geld zurück?

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Voraus­setzungen für eine Rück­zahlung

  • Die 888poker Verluste müssen vor dem 24.01.2023 und inner­halb der letzten zehn Jahre entstanden sein, um sie zurück­zuholen. Verluste, die vor diesem Zeit­raum entstanden sind, sind bereits verjährt.
  • Es ist ein Spieler-Konto­auszug erforderlich. Diesen erhalten Sie auf Anfrage von 888poker direkt. Eine kosten­freie Muster­vorlage, die Sie nur noch ausfüllen und an 888poker schicken müssen, erhalten Sie von uns.
  • Sie als Spieler*in müssen unwissend über die Illegalität des Online Poker Angebot von 888poker sein. Diese Unwissen­heit ist in fast allen Fällen gegeben, da Sie als Privat­person keine Information über die Gültig­keit der Online Casino Lizenz von 888poker vor dem 24.01.2023 haben konnten.

Hohe Erfolgs­chancen: Verluste ohne Kosten­risiko zurück­holen

Setzen Sie auf juristische Unter­stützung bei der Aufforderung zur Rück­erstattung Ihrer Verluste. Sie erhalten viel eher Reaktion von 888poker, wenn die Unter­lagen von einem Rechts­anwalt geprüft und über­mittelt werden. Ihr Fall wird juristisch aufgearbeitet und 888poker wird auf das gesetzliche Vergehen hingewiesen. Manchmal werden mit Betreibern illegaler Casinos außergerichtliche Einigungen erzielt und Sie erhalten Ihre 888poker Verluste direkt zurück. 888poker umgeht somit teure und rufschädigende Gerichts­verfahren. Sollte es zum Gerichts­verfahren kommen, beträgt die Erfolgschance für die Spieler*innen aufgrund zahlreicher Urteile aus der Vergangenheit fast 100%.

Ohne Kosten­risiko: Prozess­kosten­finanzierung

Im Falle einer Klage müssen Sie selbst zu Beginn die Kosten dafür vorstrecken. Wenn das nicht möglich ist, kann hier aber ein Prozess­kosten­finanzierer alle Kosten eines Verfahrens über­nehmen. Sie als Kläger*in haben dann keinerlei Kostenrisiko – auch wenn  der Prozess negativ für Sie ausgeht. Das ist aber aufgrund hunderter Erfolgsurteile sehr unwahrscheinlich. Bei Erfolg erhält der Prozess­kosten­finanzierer seine entstandenen Kosten zurück, sowie eine Provision von rund 38%.

Prozesskostenhilfe als Alternative

Grundsätzlich besteht bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auch die Möglichkeit, die Ansprüche im Rahmen der Prozesskostenhilfe zu verfolgen. In diesem Fall übernimmt der Staat die eigenen Anwalts- und Gerichtskosten, nicht aber die gegnerischen Kosten für den Fall des Unterliegens.

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