Tipico muss Spieler Verlust in Höhe von 55.200 Euro zurückzahlen

5.2.2025
|
Steffen Liebl

München, 05.02.2025. Der Sportwettenanbieter Tipico muss einem Spieler seine Verluste bei Online-Sportwetten in Höhe von ca. 55.200 Euro vollständig ersetzen. Das Urteil hat CLLB Rechtsanwälte am Landgericht Lüneburg erstritten. Da Tipico im streitgegenständlichen Zeitraum nicht über die erforderliche Genehmigung verfügte, um in Deutschland Online-Sportwetten veranstalten zu dürfen, habe der beklagte Wettanbieter gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen, begründete das LG Lüneburg sein Urteil vom 29.01.2025. CLLB Rechtsanwälte hat damit erneut den Rückzahlungsanspruch eines Spielers bei verbotenen Glücksspielen im Internet durchgesetzt.

Der Rückzahlungsanspruch der Spieler resultiert daraus, dass Online-Glücksspiele inkl. Sportwetten im Internet in Deutschland grundsätzlich verboten waren. Erst zum 1. Juli 2021 wurde dieses Verbot gelockert. Für Online-Sportwetten konnte schon etwas früher eine Lizenz beantragt werden. Trotz des Verbots haben viele Anbieter ihr Angebot über deutschsprachige Webseiten auch für Spieler in Deutschland leicht zugänglich gemacht. Folge ist, dass die Verträge mit den Spielern nichtig sind und diese ihre Verluste zurückfordern können.

„Bemerkenswert an dem Urteil des Landgerichts Lüneburg ist, dass es unserem Mandanten den Anspruch auf Rückzahlung seiner Verluste auch für Wetten zugesprochen hat, die er vom Ausland aus, genauer aus Dänemark, getätigt hat“, sagt Rechtsanwalt Steffen Liebl, CLLB Rechtsanwälte.

Der Mandant von CLLB Rechtsanwälte hatte zwischen 2014 und 2019 über eine deutschsprachige Webseite des Anbieters Tipico an Online-Sportwetten teilgenommen und dabei unterm Strich rund 55.200 Euro verloren. Im Oktober 2017 spielte er eine Woche von Dänemark aus und verzockte etwa 400 Euro.

„Das Online-Sportwetten in diesem Zeitraum in Deutschland verboten waren, wusste unser Mandant nicht. Wir haben daher von Tipico die Rückzahlung seiner Verluste verlangt“, so Rechtsanwalt Liebl.

Die Klage hatte am LG Lüneburg Erfolg. Die Beklagte habe mit ihrem Angebot gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag a.F. verstoßen, denn sie habe im fraglichen Zeitraum nicht über die in Deutschlanderforderliche Lizenz verfügt. Daher seien die mit dem Kläger geschlossenen Verträge nichtig. Somit habe die Beklagte die Wetteinsätze ohne Rechtsgrunderlangt und müsse dem Kläger seine Verluste gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1BGB vollständig zurückzahlen, entschied das Gericht.

Dies gelte auch für den Betrag, den der Kläger während eines Aufenthalts in Dänemarkverspielt hat. Einzelne Spielteilnahmen während eines Urlaubsaufenthalts im Ausland änderten am Rückzahlungsanspruch des Klägers nichts, machte das LG Lüneburg deutlich. Denn der Kläger habe seinen Wohnsitz und Lebensmittelpunkt und damit seinen maßgeblichen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland gehabt.

Das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland verstoße auch nicht gegeneuropäisches Recht, führte das LG Lüneburg weiter aus. Denn die Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit durch nationale Regelungen sei legitim, wenn damit Ziele des Gemeinwohls verfolgt werden. Das habe auch der EuGH schon mehrfachbestätigt. Da das deutsche Verbot von Online-Glücksspielen u.a. der Bekämpfung von Spielsucht sowie dem Spieler- und Jugendschutz und damit dem Gemeinwohle diene, verstoße es auch nicht gegen Unionsrecht. Den Antrag der Beklagten auf Aussetzung des Verfahrens bis zu einer Entscheidung des EuGH in einemanhängigen Verfahren wies das LG Lüneburg daher zurück.

„Ohne Lizenz waren und sind Online-Glücksspiele inkl. Online-Sportwetten in Deutschland verboten. Das Urteil des LG Lüneburg zeigt, dass Spieler gute Chancen haben, ihre Verluste aus verbotenen Online-Glücksspielen zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Liebl.

Sie möchten vom Online Casino Ihr Geld zurück?

Beantworten Sie nur 3 kurze Fragen und sichern Sie sich unsere kostenfreie und unverbindliche Beratung.