EuGH zu Online-Casinospielen: Generalanwalt ebnet Weg für Online-Glücksspieler
München, den 04.09.2025. Mit Spannung war der Tag von vielen Online-Glücksspielern erwartet worden, denn heute nahm das Verfahren vor dem EuGH betreffend das deutsche Online-Casinoverbot mit der Stellungnahme des Generalanwalts seinen Fortgang. Der Generalanwalt sieht das deutsche Online-Casinospielverbot des GlüStV 2012 als rechtmäßig an und ebnet damit den Weg für die erfolgreiche Durchsetzung von Ansprüchen der Online-Glücksspieler.
Zwischen 2012 und Juni 2021 galt in Deutschland (mit Ausnahme von Schleswig-Holstein) ein absolutes Online-Casinospielverbot. Dies hat nach Meinung zahlreicher Oberlandesgerichte zur Folge, dass die einzelnen Glücksspielverträge nichtig sind und der Spieler daher grundsätzlich Verluste vom Online-Casinoanbieter erstattet verlangen kann. Ein maltesisches Gericht hatte aber Zweifel, ob die deutsche Regelung nicht gegen EU-Recht verstößt und legte daher dem EuGH u.a. die Frage vor, ob das deutsche Totalverbot von Online-Casinospielen mit der europäisch geschützten Dienstleistungsfreiheit vereinbar ist.
In diesem Verfahren C-440/23 gab heute der Generalanwalt seine Stellungnahme ab. Einen Generalanwalt kennt das deutsche Rechtssystem nicht, dieser hat aber in der europäischen Justiz eine wichtige Funktion. Der Generalanwalt prüft den Sachverhalt rechtlich unabhängig und unparteilich. Seine Rechtsauffassung formuliert er in sog. Schlussanträgen. Auch wenn der EuGH an die Rechtsauffassung und Empfehlung des Generalanwalts nicht gebunden ist, folgt er dieser meist.
In seinen heutigen Schlussanträgen hat der Generalanwalt deutlich gemacht, dass er das Online-Casinoverbot des GlüStV2012 nicht als europarechtswidrig einstuft. Wenn der EuGH in seiner Entscheidung dieser Auffassung folgt, was wir für wahrscheinlich erachten, wird dadurch die Durchsetzung von Ansprüchen gegen die Anbieter der illegalen Online-Glücksspiele erheblich erleichtert.
Die Schlussanträge des Generalanwalts bestätigen die Rechtsauffassung der CLLB Rechtsanwälte und zeigen, dass jetzt noch bessere Chancen bestehen, Verluste aus Online-Casinospielen zurückzuholen. Entsprechende Verluste können grundsätzlich bis zu zehn Jahre rückwirkend vom Zeitpunkt der Klageeinreichung (nach anderer Ansicht drei Jahre zum Jahresende nach Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von der Illegalität der Online-Glücksspiele) an geltend gemacht werden. Online-Glücksspieler, die bis dato noch nicht tätig geworden sind, können sich gerne an unsere Kanzlei wenden. Die Erstberatung wird in diesen Fällen kostenlos angeboten. Die Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte mit Standorten in München und Berlin ist bereits seit mehreren Jahren erfolgreich für Online-Glücksspieler tätig und hat zahlreiche Urteile für ihre Mandanten erstritten.
Wer das Kostenrisiko eines Klageverfahrens nicht selbst tragen will, kann Unterstützung von einem Prozesskostenfinanzierer erhalten. Ein entsprechender Kontakt zu einem unserer Kooperationspartner kann selbstverständlich hergestellt werden.