In seiner Stellungnahme vom 04.09.2025 sieht der EuGH-Generalanwalt das deutsche Online-Casinospielverbot des GlüStV 2012 als rechtmäßig an und ebnet damit den Weg für die erfolgreiche Durchsetzung von Ansprüchen der Online-Glücksspieler.
Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit folgt der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun dieser Auffassung und dadurch wird die Durchsetzung von Ansprüchen gegen die Anbieter der illegalen Online-Glücksspiele erheblich erleichtert.
Dies ist eine riesige Chance für alle Online-Glücksspieler, die bis dato noch nicht tätig geworden sind. Gemeinsam mit uns können Sie entsprechende Verluste grundsätzlich bis zu zehn Jahre rückwirkend geltend machen.