Verluste aus Online-Sportwetten können zurückgeholt werden

9.6.2022
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Istvan Cocron

Die Anwaltskanzlei CLLB Rechtsanwälte hat erneut ein verbraucherfreundliches Urteil erstritten. Das Amtsgericht Ludwigslust hat am 08.06.2022 entschieden, dass ein Sportwettenanbieter keinen Anspruch auf 5.380 Euro hat, die ein Spieler verloren hat. Der Spieler hatte im Internet bei Sportwetten mitgemacht, aber kein Glück gehabt. Innerhalb weniger Tage verlor er all seine Einsätze. Die Spielverträge wurden vom Gericht als nichtig angesehen, sodass der Anbieter auf das Geld keinen Anspruch hat.

Der Kläger, laut eigenen Angaben spielsüchtig, hat zwischen dem 20. Februar und dem 4. März 2021 insgesamt 5.380 Euro bei Sportwetten verloren. “Es wurde festgestellt, dass der Sportwetten-Anbieter gegen seine erteilte Glücksspielkonzession verstoßen hat, indem er dem Kläger erlaubte, mehr als die zulässigen 1.000 Euro im Monat einzusetzen. Die Einsätze, die über das erlaubte 1.000-Euro-Limit lagen, haben wir zurückgefordert”, sagt Rechtsanwalt Cocron. Da der Kläger darüber hinaus aufgrund seiner Spielsucht im Spielersperrsystem OASIS registriert war, hätten seine Wetten erst gar nicht zugelassen werden dürfen.

Das Amtsgericht Ludwigslust entschied, dass dem Kläger der Wetteinsatz in Höhe von 4.380 Euro zuzüglich Zinsen zurückzuerstatten sei. Die von Beklagter und Kläger abgeschlossenen Spielverträge sind nach § 134 BGB in Verbindung mit § 21 Abs. 5 Glücksspielstaatsvertrag (2012/2020) nichtig. Der Beklagte kann demnach keine Rechtsgrundlage für die Annahme der Wette geltend machen und muss den Verlust an den Kläger zurückzahlen, wie das Gericht entschieden hat.

§ 21 Abs. 5 des Glücksspielstaatsvertrags (2012/2020) besagt zudem, dass Spieler, die im Spielersperrsystem OASIS eingetragen sind, keinerlei Glücksspiel ausüben dürfen. Der Zweck dieser Norm besteht darin, Spieler, die gesperrt wurden, vor dem Verlust ihres Geldes zu schützen – insbesondere Spielsüchtige sollen damit geschützt werden. Laut AG Ludwigslust liegt es auch in der Verantwortung der Veranstalter sicherzustellen, dass gesperrte Spieler nicht an Wetten teilnehmen können.

„Online-Sportwetten und Online-Glücksspiele sind in Deutschland bis Ende Juni 2021 weitreichend Verboten gewesen. Es bestehen daher sehr gute Chancen, scheinbar verloren geglaubtes Geld wieder zurückzuholen“, so Anwalt Cocron.

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