Tipico muss Verluste zurückzahlen – Spielersperre nicht beachtet

26.3.2026
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Steffen Liebl

München, 26.03.2026. Erst verfügte Tipico nicht über die notwendige Genehmigung, um Online-Sportwetten in Deutschland anbieten zu dürfen, dann wurde die Sperre der Spielerin im Sperrsystem OASIS nicht beachtet. Konsequenz ist, dass die beklagten Gesellschaften Tipico Co Ltd. und Tipico Games Ltd. der Spielerin ihre Verluste in Höhe von insgesamt ca. 36.300 Euro zzgl. Zinsen vollständig ersetzen müssen. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 23. März 2026 entschieden. Das Urteil hat CLLB Rechtsanwälte erstritten.

OASIS ist ein Sperrsystem für Spieler. Gesperrte Spieler dürfen nicht an öffentlichen Glücksspielen teilnehmen. Die Veranstalter und Vermittler der Glücksspiele müssen diese Sperre laut Glücksspielstaatsvertag beachten und den Ausschluss gesperrter Spieler gewährleisten. „Unsere Mandantin hatte sich schon 2014 bei OASIS registrieren lassen, weil sie ein Problem mit Spielsucht hatte. Dennoch konnte sie bei Tipico problemlos an Online-Casinospielen und Online-Sportwetten teilnehmen. Damit hat Tipico klar gegen die Sperrnormen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen“, sagt Rechtsanwalt Thomas Sittner, CLLB Rechtsanwälte.

Konkret hatte die Mandantin zwischen August 2017 und Dezember 2018 sowie zwischen Dezember 2021 und Januar 2024 über die Plattform von Tipico an Online-Glücksspielen und Sportwetten im Internet teilgenommen. Unterm Strich verspielte sie dabei ca. 36.300 Euro. Dass sie im OASIS-Sperrsystem registriert war, war für ihre Teilnahme an den Glücksspielen kein Hindernis. „Wir haben die Rückzahlung der Verluste verlangt, weil Tipico zumindest im ersten Zeitraum nicht über die erforderliche Erlaubnis für das Angebot in Deutschland verfügte und im zweiten Zeitraum die Sperre unserer Mandantin nicht beachtet hat“, so Rechtsanwalt Sittner.

Die Klage hatte am Landgericht Arnsberg Erfolg. Das Gericht machte deutlich, dass die beklagte Tipico Co Limited in dem streitgegenständlichen ersten Zeitraum von August 2017 bis Dezember 2018 nicht die in Deutschland erforderliche Lizenz für das Veranstalten von Online-Sportwetten hatte. Da sie somit gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen habe, seien die abgeschlossenen Verträge nichtig, so dass die Klägerin Anspruch auf die Rückzahlung ihrer in diesem Zeitraum angefallenen Verluste in Höhe von knapp 12.700 Euro habe.

Im zweiten streitgegenständlichen Zeitraum vom 31. Dezember 2021 bis 14. Januar 2024 verfügten die beklagen Gesellschaften Tipico Co Limited und Tipico Games Ltd. zwar über eine Konzession für ihr Angebot von Online-Sportwetten bzw. Online-Casinospielen (Lizenz ab 06.10.2022) in Deutschland. Allerdings ist die Vergabe einer Lizenz an verschiedene Vorgaben geknüpft. So muss u.a. ein monatliches Einzahlungslimit in Höhe von 1.000 Euro eingehalten werden und im OASIS-Sperrsystem registrierte Spieler müssen von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Gegen Letzteres hat Tipico verstoßen. Daher seien auch die in diesem Zeitraum geschlossenen Verträge nichtig und die Klägerin habe auch Anspruch auf die Rückzahlung der Verluste in diesem Zeitraum – rund 23.600 Euro, so das LG Arnsberg.

Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die entsprechende Norm aus dem Glücksspielstaatsvertrag spielsüchtige Personen vor ruinösem Verhalten schützen soll. Dieses Schutzgesetz hätten die Beklagten verletzt, da sie die Sperre der Klägerin nicht beachtet haben. Die Klägerin habe sich hingegen nicht mitschuldig gemacht, da sie darauf vertrauen durfte, dass die Beklagten ihren Verpflichtungen nachkommen werden und sie von der Teilnahme am Glücksspiel ausschließen.

„Das Urteil zeigt, dass nach wie vor gute Chancen bestehen, Verluste aus Online-Glücksspielen inkl. Sportwetten zurückzufordern. Auch eine erteilte Lizenz ist kein Freifahrtschein für die Anbieter. Sie müssen sich weiterhin an verschiedene Normen halten“, so Rechtsanwalt Sittner.

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