Tipico muss Verlust in Höhe von 22.000 Euro zurückzahlen

19.5.2026
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Thomas Sittner

München,19.05.2026. Tipico musseinem Mandanten von CLLB Rechtsanwälte Verluste in Höhe von rund 22.000 Euroersetzen. Das hat das Landgericht Hanau mit Urteil vom 16.04.2026 entschieden.Zur Begründung führte das Gericht aus, dass Tipico einerseits gegen das Verbotvon Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag und andererseitsgegen das monatliche Einsatz- bzw. Einzahlungslimit von maximal 1.000 Euroverstoßen habe.

 

DerKläger hatte zwischen 2015 und 2024 über die deutschsprachige Webseitetipico.de an Online-Casinospielen bzw. Online-Sportwetten der beklagtenGesellschaften Tipico Games Limited und Tipico Co Ltd. teilgenommen und untermStrich einen beträchtlichen Betrag verloren. „Da die Tipico-Gesellschaftengegen den Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, haben wir die Rückzahlungder Verluste gefordert“, sagt Rechtsanwalt Thomas Sittner, CLLB Rechtsanwälte.

 

InDeutschland dürfen Online-Glücksspiele, einschließlich Sportwetten im Internet,nur mit einer entsprechenden Genehmigung angeboten werden. Eine solcheGenehmigung hat Tipico erst am 9. Oktober 2020 erhalten. „Vor diesem Zeitpunkthätte Tipico keine Online-Sportwetten in Deutschland anbieten dürfen“, soRechtsanwalt Sittner. Aber auch der Erhalt der Lizenz ist kein Freifahrtschein,sondern mit Auflagen verbunden. Dazu zählt u.a., dass ein monatliches Einsatz-bzw. Einzahlungslimit in Höhe von 1.000 Euro im Monat nicht überschrittenwerden darf. „Da Tipico gegen das Einzahlungslimit verstoßen hat, haben wirauch die Rückzahlung von Verlusten, die erst nach dem Erhalt der Lizenz am 9.Oktober 2020 entstanden sind, geltend gemacht“, erklärt Rechtsanwalt Sittner.

 

DieKlage hatte am LG Hanau Erfolg. Dabei müssen die Rückzahlungsansprüchedifferenziert betrachtet werden. Zwischen 2015 und September 2020 hatte derKläger bei Online-Casinospielen und Online-Sportwetten insgesamt knapp 11.200Euro verloren. Da die Beklagten in diesem Zeitraum nicht über die inDeutschland erforderliche Lizenz verfügten, haben sie mit ihrem Angebot gegendas Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen.Die geschlossenen Verträge seien daher nichtig, so dass der Kläger Anspruch aufdie Rückzahlung seiner in diesem Zeitraum entstandenen Verluste habe, entschieddas Gericht. Das  Verbot diene derSuchtprävention und -bekämpfung sowie dem Spieler- und Jugendschutz. Es sei dahergemäß der Rechtsprechung des EuGH auch mit EU-Recht vereinbar, stellte das LGHanau weiter klar.

 

Auchwenn Tipico in diesem Zeitraum bereits eine Lizenz beantragt hatte und dieseaufgrund eines unzulässigen Vergabeverfahrens nicht erteilt werden konnte,ändere das nichts am Rückzahlungsanspruch des Spielers. Maßgeblich sei, dasskeine Genehmigung vorlag. Zudem habe Tipico auch sog. Livewetten zugelassen unddas Einsatz- bzw. Einzahlungslimit nicht beachtet. Daher wäre das Angebotohnehin nicht ohne weiteres genehmigungsfähig gewesen, führte das Gerichtweiter aus.

 

Seitdem 9. Oktober 2020 verfügt Tipico über eine in Deutschland gültige Lizenz fürOnline-Sportwetten. Der Kläger hat auch nach diesem Stichtag anOnline-Sportwetten teilgenommen und Verluste erlitten. Aufgrund dervorliegenden Konzession seien die geschlossenen Verträge hier im Grundewirksam. Allerdings habe Tipico Wetteinsätze über dem monatlichenEinzahlungslimit zugelassen. Daher könne der Kläger zumindest die Verlustezurückverlangen, die über das Einsatz- bzw. Einzahlungslimit hinausgehen – rund10.800 Euro, stellte das LG Hanau fest. Zur Begründung führte es aus, dass dieVerträge hier wegen Verstoßes gegen das gesetzliche Verbot der § 4 Abs. 5 Nr.2. GlüStV 2012 und § 6c Abs. 1 GlüStV 2021 nichtig seien. „Die Regelung besagt,dass die Einhaltung des Einsatz- bzw. Einzahlungslimit Voraussetzung für denErhalt einer Konzession ist und dass ein Spieler anbieterübergreifend maximal1.000 Euro im Monat einsetzen darf“, erklärt Rechtsanwalt Sittner. Halten sichdie Glücksspielanbieter nicht an das Limit, können Spieler ihre Verluste, dieüber das Limit hinausgehen, zurückfordern.

 

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