Tipico muss mehr als 51.000 Euro erstatten – Online-Glücksspiel

27.9.2022
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Istvan Cocron

München,27.09.2022. Tipico wurde nunmehr verurteilt, einem Spieler seinen Verlust in Höhe von mehr als51.000 Euro zurückzuzahlen. Mit Urteil vom 22.09.2022 hat das Landgericht Frankfurt das entschieden (Az.: 2-19 O 106/21). Tipico habe mit dem Angebot von Online-Glücksspielen gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen und habe daher keinen Anspruch auf das Geld, führte das Gericht aus. Das Urteil hat die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte erstritten und hat damit zum wiederholten Mal schon verloren geglaubtes Geld für einen Mandantenzurückgeholt.

 

Das Veranstalten und Vermitteln von öffentlichen Glücksspielen im Internet war in Deutschland bis Ende 2021 weitgehend verboten. An dieses Verbot hielten sich viele Betreiber nicht und machten ihre Online-Casinos auch für Spieler aus Deutschland über deutschsprachige Webseiten leicht zugänglich. „Da sie damit gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, sind die abgeschlossenen Spielverträge nichtig und die Spieler können ihren Verlust von den Betreibern der Online-Casinos zurückfordern“, so Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

 

Indem Fall vor dem Landgericht Frankfurt hatte der Kläger zwischen September 2019und Januar 2020  über eine deutschsprachige Webseite an Online-Glücksspielen teilgenommen und dabei insgesamt mehr als 51.000 Euro verloren. „Das Geld forderten wir von Tipico als Betreiberin des Online-Casinos zurück“, sagt Rechtsanwalt Cocron.

 

Die Klage des Spielers gegen Tipico hatte Erfolg. Die Beklagte habe mit ihrem Angebot öffentlicher Glücksspiele im Internet gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen. Die Spielverträge seien daher nichtig. Da die Spieleinsätze somit ohne rechtlichen Grund erfolgt seien, habe der Kläger Anspruch auf die Rückzahlung seiner Verluste, entschied das Landgericht Frankfurt.

 

Dem Rückzahlungsanspruch stehe auch nicht entgegen, dass der Kläger durch seine Teilnahme an den Glücksspielen ebenfalls gegen das Verbot verstoßen habe. Nicht ersichtlich sei, dass ihm das Verbot bekannt war und auch habe die Beklagte nicht substantiiert dargelegt, dass der Kläger von dem Verbot wusste, wie das Gericht weiter ausführte.

 

„Zum1. Juli 2021 wurden die Regeln für das Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland zwar gelockert. Doch das gilt nicht rückwirkend. Des Weiteren ist für das Angebot nach wie vor eine in Deutschland gültige Lizenz zwingend notwendig. Daher haben viele Spieler nach wie vor gute Chancen, ihre Verluste zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.

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