Spielerin erhält 23.000 Euro von Online-Casino zurück - CLLB Rechtsanwälte holt erneut Geld zurück – Urteil des Landgerichts Ansbach
München,08.02.2023. Eine Spielerin hatte knapp 23.000 Euro bei Online-Glücksspielen verloren. Das Geld hat CLLB Rechtsanwälte für sie zurückgeholt. Das Landgericht Ansbach entschied mit Urteil vom 2. Februar 2023, dass die beklagte Betreiberin des Online-Casinos den Verlust ersetzen muss. Sie hatte keine in Deutschland gültige Lizenz für das Veranstalten von Online-Glücksspielen.
In Deutschland waren Online-Glücksspiele gemäß dem Glücksspielstaatsvertrag weitreichend verboten. Zum 1. Juli 2021 wurde dieses Verbot 2021 etwas gelockert. Auch für Spieler in Deutschland machten schon vorher viele Betreiber ihre Online-Casinos über deutschsprachige Webseiten leicht zugänglich. Rechtsanwalt István Cocron, der schon für zahlreiche Spieler Geld von Online-Casinos zurückgeholt hat, sagt: „Da sie damit gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, haben sie keinen rechtlichen Anspruch auf die Einsätze und die Spieler können ihren Verlust zurückfordern“.
Indem Verfahren vor dem LG Ansbach hatte die Spielerin über eine deutschsprachige Internet-Domain der Beklagten an Online-Glücksspielen teilgenommen und war davon ausgegangen, dass die Glücksspiele auch legal waren. Rund 23.000 Euro verlor sie bei den Casino-Spielen unterm Strich. Rechtsanwalt Cocron: „Den Verlust haben wir von der Betreiberin des Online-Casinos zurückgefordert“.
Die Klage war erfolgreich. Gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag war das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten. Gegen dieses Verbot habe die Beklagte verstoßen, so das Landgericht Ansbach. Die abgeschlossenen Verträge zur Teilnahme an den Online-Glücksspielen seien daher nichtig, so dass die Beklage keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld habe. Das Gericht entschied, dass der Verlust daher vollständig erstattet werden müsse.
Schon zahlreiche Gerichte haben inzwischen entschieden, dass die Anbieter der Online-Glücksspiele gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben und deshalb den Spielern den Verlust erstatten müssen.
Rechtsanwalt Cocron: „Das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag wurde zwar zum 1. Juli 2021 etwas gelockert. Das gilt jedoch nicht rückwirkend. Zudem müssen die Anbieter über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügen, was nach wie vor häufig nicht der Fall ist. Spieler haben daher gute Chancen, ihren Verlust zurückzuholen“.