Spieler erhält 15.000 Euro von Online-Casino zurück

22.12.2022
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Istvan Cocron

München, 22.12.2022. Ein Spieler kann aufatmen - er bekommt sein Geld zurück. Er hatte rund 15.000 Euro bei Online-Glücksspielen verzockt. Das hat das Landgericht Bielefeld mit Urteil vom 12.12.2022 entschieden. Das Gericht führte zur Begründung aus, dass die beklagte Betreiberin des Online-Casinos gegen das Verbot von öffentlichen Glücksspielen im Internet aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen habe und dem Kläger daher seinen Verlust vollständig zurückzahlen müsse.

Im Internet galt bis zum 1. Juli 2021 in Deutschland ein umfassendes Verbot für Glücksspiele. Das schreckte zahlreiche Anbieter von Online-Glücksspielen allerdings nicht ab. Sie machten ihre Online-Casinos trotzdem auch für Spieler in Deutschland leicht zugänglich. Dazu sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte: „Da sie damit gegen das Verbot von Online-Glücksspielen verstoßen haben, sind die abgeschlossenen Spielverträge nichtig, so dass die Spieler ihren Verlust zurückfordern können“.

Der Kläger in dem zu Grunde liegenden Fall hatte insgesamt rund 15.000 Euro verloren. Er hatte über eine Webseite der Beklagten zwischen September 2019 und April 2021 an Online-Glücksspielen teilgenommen. Der Kläger forderte sein verlorenes Geld von ihr zurück, da die Beklagte zwar über eine Glücksspiellizenz für Malta, jedoch nicht für Deutschland verfügte.

Das Landgericht Bielefeld entschied zu Gunsten des Klägers. Nach § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag war das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten. Da die Beklagte gegen dieses Verbot verstoßen habe, seien die Spielverträge nichtig. Die Beklagte müsse dem Kläger seinen Verlust vollständig erstatten und habe keinen rechtlichen Anspruch auf die Spieleinsätze, so das Gericht.

Das Landgericht Bielefeld führte aus, dass dem Rückzahlungsanspruch des Klägers auch nicht entgegen stehe, dass er an illegalen Online-Glücksspielen teilgenommen hat. Es sei nicht ersichtlich, dass ihm das Verbot bekannt war und auch die Beklagte habe dies nicht dargelegt. Zudem solle das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag die Spieler vor suchtfördernden, ruinösen oder betrügerischen Erscheinungsformen des Glücksspiels schützen. Dieses Ziel würde unterlaufen, wenn der Anbieter der verbotenen Online-Glücksspiele das Geld behalten dürfte. Das würde ihn nur ermutigen, sein illegales Angebot aufrecht zu erhalten, so dass dann auch der Spieler weiter gefährdet sei.

Zum 1. Juli 2021 wurden die Regelungen für Online-Glücksspiel in Deutschland zwar gelockert. Das gilt jedoch nicht rückwirkend. Zudem ist eine entsprechende Lizenz für das Glücksspielangebot in Deutschland erforderlich. „Daher bestehen nach wie vor gute Chancen, Verluste von den Online-Casinos zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.

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