Spieler erhält 14.500 Euro aus Sportwetten und Casinospielen im Internet zurück

4.7.2023
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Istvan Cocron

München,04.07.2023. Weder bei Online-Casinospielen noch bei Sportwetten im Internet hatte ein Spieler Glück. Insgesamt hatte er am Ende rund 14.500 Euro verzockt. Das Blatt hat sich für ihn nun doch noch gewendet, denn CLLB Rechtsanwälte hat das Geld für ihn am Landgericht Heidelberg zurückgeholt. Mit aktuellem Urteil entschied das Gericht, dass die Online-Glücksspiele, zu denen auch die Sportwetten zählen, illegal waren. Die Anbieter verfügten nicht über eine in Deutschland gültige Lizenz. Daher müssten sie den Verlust ersetzen, entschied das Gericht.

 

Zwischen 2013 und 2019 hatte der Kläger über deutschsprachige Webseiten der Beklagten an Online-Glücksspielen teilgenommen. Bei den Online-Sportwetten verlor er knapp 12.000 Euro, bei den Online-Casinospielen rund 2.500 Euro. Die Beklagten verfügten über keine Lizenz für ihr Angebot, erst im Oktober 2020 wurde eine Genehmigung für die Veranstaltung von Sportwetten im Internet erteilt.

 

Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte: „Unser Mandant wusste nicht, dass Online-Glücksspiele, inklusive Online-Sportwetten, in diesem Zeitraum in Deutschland grundsätzlich verboten waren. Wir haben daher auf Rückzahlung seiner Verluste geklagt“.

 

Die Klage hatte Erfolg. Die Beklagten müssen den Verlustzurückzahlen, entschied das Landgericht Heidelberg. Zur Begründung führte es aus, dass Online-Glücksspielegemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag verboten waren. Auch Online-Sportwetten fallen unter Online-Glücksspiele, die ohne Vorliegen einer gültigen Lizenz ebenfalls verboten waren. Die geschlossenen Spielverträge mit dem Kläger seien nichtig, da die Beklagten mit ihrem Angebot gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben. Die Beklagten müssten den Verlust erstatten und hätten somit keinen rechtlichen Anspruch auf die Einsätze, so das Gericht.

 

Dass der Kläger durch seine Teilnahme an den Online-Glücksspielen ggf. ebenfalls gegen das Verbot verstoßen habe, stehe dem Rückzahlungsanspruch nicht entgegen. Es sei nicht ersichtlich, dass ihm das Verbot bekannt war und die Beklagte habe nicht das Gegenteil dargelegt. Verbraucher dürften davon ausgehen, dass Angebote, die sie über „normale“ Suchmaschinen im Internet finden, legal sind. Die Beklagte habe zudem ihre maltesische Lizenz als hinreichendes Instrument zur Gewährung von Spieler- und Verbraucherschutz in den Vordergrund gerückt. Auch das vermittele den Eindruck von Legalität, so das Gericht. Vom Verbraucher könne nicht verlangt werden, dass er erst die AGB liest, um sich von der Legalität des Angebots zu überzeugen.

 

Außerdem diene das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag dazu, den Jugend- und Spielerschutz zu gewährleisten, Glücksspiel- und Wettsucht zu verhindern und die Ausbreitung von illegalen Glücksspielen zu verhindern. Diese Ziele würden jedoch unterlaufen, wenn die Anbieter der verbotenen Glücksspiele die Einsätze der Spieler behalten dürften. Das wäre nur ein Anreiz, machte das Landgericht Heidelberg deutlich, das illegale Geschäft fortzusetzen.

 

Rechtsanwalt Cocron: „Eine Konzession für das Anbieten von Sportwetten hat die Beklagte zwar 2020 erhalten und zum 1. Juli 2021 wurde das Verbot von Online-Glücksspielen gelockert. Das gilt jedoch nicht rückwirkend. Zudem ist nach wie vor zwingend eine in Deutschland gültige Lizenz erforderlich. Daher bestehen gute Chancen, Verluste aus Casinospielen und Sportwetten im Internet zurückzuholen“.

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