Online-Sportwetten: CLLB Rechtsanwälte holt 90.000 Euro zurück

6.6.2023
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Istvan Cocron

München,05.06.2023. Bei Online-Sportwetten, Online-Poker und Online-Casinospielen hatte ein Spieler mehr als 90.000 Euro verloren. CLLB Rechtsanwälte hat das Geld für ihn am Landgericht Braunschweig zurückgeholt. Jetzt kann er aufatmen. Das Gericht entschied mit Urteil vom 26.05.2023, dass die beklagte Anbieterin der Online-Glücksspiele den Verlust vollständig ersetzen muss, da sie nicht über die erforderliche Genehmigung für ihr Glücksspielangebot in Deutschland verfügte und die geschlossenen Spielverträge daher nichtig seien.

 

Der Mandant von CLLB Rechtsanwälte hatte zwischen 2015 und 2017 an Online-Glücksspielen über Webseiten der Beklagten teilgenommen.  Sein Glück versuchte er bei Casinospielen, Pokerspielen und Sportwetten - ohne Erfolg. Seine Verluste türmen sich innerhalb von knapp zwei Jahren auf mehr als 90.000 Euro auf. Rechtsanwalt István Cocron sagt: „Dass Online-Glücksspiele, zu denen auch Sportwetten im Internet zählen, in diesem Zeitraum in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen verboten waren, wusste unser Mandant nicht. Da die Betreiberin der Webseiten keine gültige Lizenz für ihr Glücksspielangebot hatte, verlangten wir von ihr die vollständige Erstattung der Verluste“.

 

Das Landgericht Braunschweig gab der Klage statt. Gemäß dem Glücksspielstaatsvertrag in seiner damaligen Fassung seien . Online-Glücksspiele seien inklusive Online-Sportwetten verboten gewesen. Die geschlossenen Spielverträge seien nichtig, da die Beklagte gegen dieses Verbot verstoßen habe. Somit habe die Beklagte keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld und müsse dem Kläger seinen Verlust vollständig zurückzahlen, entschied das Gericht.

 

Das Landgericht Braunschweig führte dazu weiter aus: Dem Rückzahlungsanspruch des Klägers stehe auch nicht entgegen, dass er mit seiner Teilnahme ggf. selbst gegen das Verbot von Online-Glücksspielen verstoßen hat. Denn es sei nicht ersichtlich, dass er das Verbot kannte oder sich der Kenntnisleichtfertig verschlossen habe. Die Beklagte habe auch nicht das Gegenteil darlegt.

 

Zudem dient das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag in erster Linie dem Schutz der Spieler vor ruinösem Verhalten oder Spielsucht. Dieses Ziel würde unterlaufen, wenn die Anbieter illegaler Glücksspiele das Geld behalten dürften. Das wäre für sie ein erheblicher Anreiz die Online-Glücksspiele trotz des Verbots weiter anzubieten, so das Gericht weiter.

 

Rechtsanwalt Cocron: „Das Verbot von Online-Glücksspielen wurde zwar zum 1. Juli 2021 gelockert. Das gilt jedoch nicht rückwirkend. Zudem müssen die Anbieter zwingend eine in Deutschland gültige Lizenz haben. Spieler haben daher nach wie vor gute Möglichkeiten, ihr verloren geglaubtes Geld zurückzuholen“.

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