Online-Sportwetten: CLLB Rechtsanwälte holt 20.700 Euro zurück

16.5.2023
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Istvan Cocron

München,16.05.2023. Bei Online-Sportwetten hatte ein Mandant von CLLB-Rechtsanwälte fast 20.700 Euro verloren. Er erhält sein verlorenes Geld vollständig zurück und kann aufatmen. Das Landgericht Landshut hat mit Urteil vom 12.05.2023 entschieden, dass die beklagte Anbieterin den Verlust erstatten muss, da sie nicht über die erforderliche Erlaubnis verfügte, um die Online-Sportwetten in Deutschland anbieten zu dürfen.

 

Zwischen März 2017 und April 2019 hatte der Mandant von CLLB Rechtsanwälte über eine deutschsprachige Webseite der Beklagten an Online-Sportwetten teilgenommen und dabei unterm Strich rund 20.700 Euro verloren. Er wussste nicht, dass in diesem Zeitraum Online-Sportwetten in Deutschland verboten waren.

 

Online-Glücksspiele waren bis zum 1. Juli 2021 in Deutschland tatsächlich grundsätzlich verboten. Sofern keine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde, umfasste dieses Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag auch Sportwetten im Internet. Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte, sagt: „Über eine solche Erlaubnis hat die Anbieterin der Online-Sportwetten im fraglichen Zeitraum nicht verfügt. Wir haben daher für unseren Mandanten die Rückzahlung seines Verlustes verlangt“.

 

Der Kläger habe Anspruch auf die vollständige Erstattung seines Verlusts, entschied das Landgericht Landshut. Zur Begründung führte es aus, dass gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag Online-Glücksspiele in Deutschland verboten waren. Auch Online-Sportwetten fielen unter dieses Verbot, auch wenn die Bundesländer Ausnahmegenehmigungen erteilen konnten. Eine solche Konzession hat die Beklagte erst im Oktober 2020 erhalten. Online-Sportwetten, die sie vor der Erteilung der Genehmigung angeboten hat, haben daher gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen. Das Gericht führte aus, dass Folge die Nichtigkeit der mit dem Kläger abgeschlossenen Wettverträge sei und die Beklagte somit keinen Anspruch auf das Geld hat und dem Kläger seinen Verlust ersetzen muss.

 

Dem Rückforderungsanspruch des Klägers stehe nicht entgegen, dass er an verbotenen Sportwetten im Internet teilgenommen hat. Es sei nicht ersichtlich, dass ihm das Verbot bekannt war oder er sich dieser Einsicht leichtfertig verschlossen hat. Vielmehr sei davon auszugehen, dass er „mehr oder minder gedankenlos das Online-Angebot der Beklagten genutzt hat“, so das Landgericht Landshut.

 

Rechtsanwalt Cocron: „Auch wenn das Verbot von Online-Glücksspielen zum 1. Juli 2021 gelockert wurde, gilt das nicht rückwirkend und zudem ist nach wie vor eine in Deutschland gültige Lizenz für das Angebot von Online-Glücksspielen inkl. Sportwetten notwendig. Eine solche Lizenz können viele Anbieter nicht vorweisen. Spieler haben daher gute Aussichten, ihr verloren geglaubtes Geld zurückzuholen“.

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