Online-Sportwetten – 80.000 Euro erhält Spieler zurück
München,03.02.2023. Der Kläger hatte bei Online-Sportwetten sprichwörtlich „aufs falsche Pferd gesetzt“. Im Laufe der Zeit summierten sich seine Verluste auf knapp 80.000 Euro. Mit Urteil vom 01.02.2023 hat nun das Landgericht Würzburg entschieden, dass die beklagte Anbieterin der Sportwetten im Internet den Verlust ersetzen muss. Das Gericht führte zur Begründung aus, dass die Beklagte nicht über die notwendige Lizenz verfügt hatte, um Online-Sportwetten in Deutschland anbieten zu dürfen.
Bis Ende Juni 2021 galt für Online-Glücksspiele, zu denen auch Sportwetten im Internet zählen, in Deutschland ein weitreichendes Verbot. Die Bundesländer konnten für Online-Sportwetten zwar eine Erlaubnis erteilen, doch auch ohne eine solche Genehmigung wurden die Wetten im Internet auch für Spieler in Deutschland leicht zugänglich gemacht und oft auch beworben. „Die Werbung ließ zwar anderes vermuten – doch ohne gültige Lizenz waren Online-Sportwetten gemäß Glücksspielstaatsvertrag verboten. Das bedeutet, dass die Spieler ihre Verluste von den Anbietern der verbotenen Online-Sportwetten zurückfordern können“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.
Der Kläger in dem Fall vor dem LG Würzburg verhandelten Fall hatte über eine Webseite der Beklagten zwischen 2017 und 2019 an Online-Sportwetten teilgenommen und dabei unterm Strich rund 80.000 Euro verloren. Die Beklagte verfügte in dieser Zeit nicht über eine in Deutschland gültige Lizenz für ihr Angebot. Die Beklagte erhielt erst im Oktober 2020 eine entsprechende Erlaubnis für das Veranstalten von Online-Sportwetten in Deutschland.
Von dem Verbot wusste der Kläger nichts. U. a. auch wegen der Werbung sei er davonausgegangen, dass es sich um ein legales Angebot gehandelt habe. Als er von dem Verbot erfuhr, klagte er auf Rückzahlung seines Verlusts.
Die Klage vor dem LG Würzburg hatte Erfolg. Das Gericht führte aus, dass gemäß § 4Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag das Veranstalten öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten war und auch Online-Sportwetten von diesem Verbot umfasst waren. Die Beklagte habe gegen dieses Verbot verstoßen. Da die Verträge über die abgeschlossenen Wetten daher nichtig seien, habe die Beklagte die Wetteinsätze ohne Rechtsgrund erlangt und müsse den Verlust ersetzen, so das Gericht. Im Oktober 2020 habe die Beklagte zwar eine entsprechende Lizenz für ihr Angebot erhalten, doch damit würden die bereits vor diesem Zeitpunktangebotenen Wetten nicht rückwirkend legal.
Die Regelung aus dem Glücksspielstaatsvertrag stelle ein Verbotsgesetz dar und diene in erster Linie dem Schutz der Spieler vor Spielsucht oder Begleitkriminalität, führte das Gericht aus. Diese Ziele würden gefährdet, wenn der Anbieter illegaler Sportwetten die Einsätze behalten dürfe.
Es stehe dem Rückzahlungsanspruch des Klägers auch nicht entgegen, dass er durch seine Teilnahme an den Sportwetten ggf. selbst gegen das Verbot verstoßen habe. Denn es sei nicht ersichtlich, dass er das Verbot kannte und die Beklagte habe nicht das Gegenteil dargelegt, so das LG Würzburg. Die Ansprüche seien auch nicht verjährt.
„Zum1. Juli 2021 wurde das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag zwar gelockert. Das gilt jedoch nicht rückwirkend und zudem ist nach wie vor eine inDeutschland gültige Lizenz für das Angebot von Online-Glücksspielen inkl. Sportwetten notwendig. Eine solche Lizenz können viele Anbieter nicht vorweisen. Spieler haben daher gute Aussichten, ihr verloren geglaubtes Geldzurückzuholen“, erklärt Rechtsanwalt Cocron.