Online-Glücksspiel und Sportwetten im Internet – Spieler bekommt 75.000 Euro zurück - CLLB Rechtsanwälte holt Geld zurück – Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth

10.2.2023
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Istvan Cocron

München,09.02.2023. Am Ende war ein Spieler der Verlierer, als er sein Glück bei Online-Glücksspielen und Online-Sportwetten versuchte. CLLB Rechtsanwälte hat das Geld für ihn jetzt zurückgeholt. Fast 75.000 Euro hatte er im Online-Casino verzockt und jetzt kann er aufatmen. Die beklagte Betreiberin des Online-Casinos muss den Verlust erstatten, da sie mit ihrem Angebot gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen hat. So enschied das Landgericht Nürnberg-Fürth mit Urteil vom 3. Februrar 2023.

 

Bis zum 01. Juli 2021 galt gemäß Glücksspielstaatsvertrag in Deutschland ein umfassendes Verbot für Online-Glücksspiele, zu denen auch Online-Sportwetten zählen. Auch wenn durch die weit verbreitete Werbung der Eindruck entstehen konnte, dass Sportwetten im Internet legal waren, waren sie nur erlaubt, wenn die Bundesländer eine Ausnahme gemacht und dem Anbieter eine Lizenz für Online-Sportwetten erteilt haben. Das war allerdings nur selten der Fall. Doch auch ohne Erlaubnis machten Die Veranstalter von Online-Glücksspielen und Online-Sportwetten machten ihr Angebot  auch für Spieler in Deutschland über deutschsprachige Webseiten leicht zugänglich. Rechtsanwalt Cocron sagt: „Da sie damit gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, haben sie keinen rechtlichen Anspruch auf die Einsätze und die Spieler können ihren Verlust zurückfordern“.

 

In dem Fall vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth hatte der Mandant von CLLB Rechtsanwälte zwischen 2014 und 2021  über eine deutschsprachige Internetdomain an Online-Glücksspielen und Internet-Sportwetten teilgenommen. Die Domain wechselte 2018 zwar den Besitzer; das Angebot wurde aber fortgeführt und die Spieler konnten per Klick ihr Einverständnis erklären. Der Kläger nahm somit weiterhin über die Webseite an den Online-Glücksspielen und Sportwetten teil und hatte bis November 2021 insgesamt fast 75.000 Euro verloren. Als er erfuhr, dass Online-Glücksspiele und -Sportwetten in diesem Zeitraum verboten waren, verlangte er seinen Verlust von der Beklagten zurück.

 

Die Klage hatte Erfolg. Das Veranstalten öffentlicher Glücksspiele im Internet, inklusive Sportwetten, war gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag verboten. Gegen dieses Verbot habe die Beklagte verstoßen. Der Kläger habe Anspruch auf die Rückzahlung seines Verlusts, da die abgeschlossenen Verträge nichtig seien. Auch wenn die Beklagte das Angebot erst 2018 übernommen hat, müsse sie auch die Verluste erstatten, die der Kläger bereits zuvor erlitten hat, stellte das Landgericht Nürnberg-Fürth klar.

 

Dass er durch seine Teilnahme an den Online-Glücksspielen und -Sportwetten möglicherweise selbst gegen das Verbot verstoßen habe, stehe dem Rückzahlungsanspruch des Klägers auch nicht entgegen. Denn das Verbot diene dem Verbraucherschutz vor den Gefahren des Glücksspiels. Dieser Zweck würde ausgehebelt, wenn der Gesetzesverstoß der Anbieter folgenlos bliebe. Das Gericht dazu: Wenn sie das Geld aus verbotenen Sportwetten und Glücksspielen auch noch behalten dürften, gebe es keinen Anreiz das illegale Angebot einzustellen. Nur die Rückförderungsmöglichkeit der Verluste der Spieler könne die „Machenschaften illegaler Sportwetten- und Glücksspielanbieter“ eindämmen, fand das Landgericht Nürnberg-Fürth deutliche Worte.

 

Rechtsanwalt Cocron erklärt: „Zum 1. Juli 2021 wurde das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag zwar gelockert. Das gilt jedoch nicht rückwirkend und zudem ist nach wie vor eine in Deutschland gültige Lizenz für das Angebot von Online-Glücksspielen inkl. Sportwetten notwendig. Eine solche Lizenz können viele Anbieter nicht vorweisen. Spieler haben daher gute Aussichten, ihr verloren geglaubtes Geldzurückzuholen“.

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