Online-Casino verurteilt zur Rückzahlung

27.1.2023
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Istvan Cocron

 

München,26.01.2023. Glücksspieler haben nach wie vor gute Chancen, ihre Verluste vom Online-Casinozurückzuholen, wie auch ein Urteil des Landgerichts Paderborn vom 20.01.2023 zeigt. Das LG Paderborn hat entschieden, dass die beklagte Betreiberin eines Online-Casinos dem Kläger seinen Verlust in Höhe von 15.000 Euro ersetzen muss, weil sie gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag mit ihrem Angebot von Online-Glücksspielen verstoßen und somit keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld habe.

 

In Deutschland galt bis Ende Juni 2021 für Glücksspiele im Internet ein weitreichendes Verbot. Das hielt zahlreiche Anbieter von Online-Glücksspielen aber nicht davon ab, ihre Online-Casinos auch für Spieler in Deutschland über deutschsprachige Webseiten leicht zugänglich zu machen. „Da sie damit gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, haben sie keinen rechtlichen Anspruch auf die Spieleinsätze und die Spieler können ihren Verlustzurückfordern“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

 

In dem Fall vor dem Landgericht Paderborn hatte der Kläger über eine Webseite der beklagten Betreiberin des Online-Casinos über mehrere Jahre an Online-Glücksspielen teilgenommen. Allein zwischen April 2018 und Mai 2020verlor er dabei 15.000 Euro, die er nun zurückforderte. Er habe nicht gewusst, dass Online-Glücksspiele in Deutschland verboten waren.

 

Die Klage beim LG Paderborn auf Rückzahlung des Verlusts hatte Erfolg. Nach § 4Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag war das Veranstalten öffentlicher Glücksspiele im Internet in Deutschland verboten. Gegen dieses Verbot habe die Beklagte verstoßen, so das Gericht. Die abgeschlossenen Verträge seien somit nichtig und die Beklagte habe die Spieleinsätze ohne rechtlichen Grund erlangt. Daher müsse sie dem Kläger seinen Verlust in Höhe von 15.000 Euro ersetzen, so das Gericht.

 

Auch dass der Kläger durch die Teilnahme an den Online-Glücksspielen ebenfalls gegen das Verbot verstoßen habe, stehe dem Rückforderungsanspruch des Klägers nicht entgegen. Denn einerseits sei nicht ersichtlich, dass er wusste, dass die Online-Glücksspiele nicht erlaubt waren und andererseits diene das Verbot gerade dem Schutz der Spieler. Diese Schutzwirkung würde nicht erreicht, wenn der Spieler seinen Anspruch verliert und das Geld beim Veranstalter der illegalen Online-Glücksspiele bliebe, führte das Gericht aus. Zudem sei der Anspruch der Klägers auch nicht verjährt.

 

Zum 1. Juli 2021 wurden die Regelungen für Online-Glücksspiel in Deutschland zwar gelockert. Das gilt jedoch nicht rückwirkend. Zudem ist eine entsprechende Lizenz für das Glücksspielangebot in Deutschland erforderlich. „Daher bestehen nach wie vor gute Chancen, Verluste von den Online-Casinos zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.

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