Online-Casino muss Verlust erstatten - 35.700 Euro verspielt

5.12.2022
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Istvan Cocron

München,05.12.2022. Ein Spieler hatte im Laufe der Zeit knapp 35.700 Euro bei Online-Glücksspielen verzockt. Das Geld hat CLLB Rechtsanwälte für ihn nun am Landgericht Tübingen zurückgeholt. Mit Urteil vom 2.12.2022 entschied das Gericht, dass die beklagte Betreiberin des Online-Casinos den Verlust vollständig zurückzahlen müsse. Mit ihrem Angebot von öffentlichen Glücksspielen im Internet hat sie gegen das entsprechende Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen. Das LG Tübingen machte klar, dass daher die abgeschlossenen Spielverträge nichtig seien, so dass die Beklagte keinen Anspruch auf die Spieleinsätze habe.

 

In Deutschland galt bis Ende Juni 2021 ein weitreichendes Verbot für Glücksspiele im Internet. Zahlreiche Anbieter machten dennoch ihre Online-Casinos über deutschsprachige Webseiten auch für Spieler in Deutschland leicht zugänglich. „Da sie damit gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, sind die geschlossenen Spielverträge nichtig, so dass die Spieler die Rückzahlung ihres Verlusts verlangen können“, erklärt Rechtsanwalt István Cocron, der schon für zahlreiche Spieler Geld von Online-Casinos zurückgeholt hat.

 

In dem Verfahren vor der Landgericht Tübingen hatte der Kläger von seinem Wohnort in Baden-Württemberg zwischen 2013 und 2019 über eine deutschsprachige Internetdomain der Beklagten an Online-Glücksspielen teilgenommen und verlor dabei insgesamt knapp 35.700 Euro. Er wusste nicht, dass die öffentlichen Glücksspiele im Internet verboten waren: „Wir haben von der Betreiberin des Online-Casinos die Rückzahlung des Verlusts gefordert“, so Rechtsanwalt Cocron.

 

Die Klage war erfolgreich. Das Landgericht Tübingen stellte klar, dass das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet gemäß § 4Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag verboten war. Da die Beklagte gegen dieses Verbot verstoßen habe, seien die Spielverträge nichtig und der Kläger habe Anspruch auf die vollständige Erstattung seines Verlusts, so das Gericht.

 

Das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag diene vornehmlich dazu, die Spieler vorruinösen, suchtfördernden oder betrügerischen Erscheinungsformen des Glücksspiels zu schützen. Dieses Ziel würde konterkariert, wenn der Anbieter die Spieleinsätze behalten dürfte, führte das LG Tübingen weiter aus. Zudem sei auch nicht erkennbar, dass dem Kläger das Verbot der Online-Glücksspiele bekannt war.

 

Die Regeln für Online-Glücksspiele wurden zwar zum 1. Juli 2021 gelockert. „Dasgilt jedoch nicht rückwirkend und eine in Deutschland gültige Lizenz ist für das öffentliche Angebot von Glücksspielen im Internet nach wie vor zwingend erforderlich. Daher haben Spieler weiterhin gute Chancen, ihre Verluste zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.

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