Online-Casino muss Verlust erstatten

23.1.2023
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Istvan Cocron

München,19.01.2023. Ein weiteres Mal hat die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte Geld von einem Online-Casino für einen Mandanten zurückgeholt. Im Laufe der Zeit hatte dieser insgesamt rund6.600 Euro bei Glücksspielen im Internet verloren. Das Landgericht Coburg entschied mit Urteil vom 09.01.2023, dass die beklagte Betreiberin des Online-Casinos den Verlust zurückzahlen muss. Das Gericht führte zur Begründung aus, dass die Beklagte über keine in Deutschland gültige Lizenz für ihr Angebot von Online-Glücksspielen verfügte.

 

Bis Ende Juni 2021 galt gemäß Glücksspielstaatsvertrag für Glücksspiele im Internet in Deutschland ein umfassendes Verbot. Dennoch machten viele Anbieter über deutschsprachige Webseiten ihre Online-Casinos auch für Spieler in Deutschlandleicht zugänglich. „Da die Online-Glücksspiele illegal waren, gibt es für die Anbieter keinen rechtlichen Anspruch auf die Spieleinsätze. Die Konsequenz daraus ist, dass die Spieler ihren Verlust zurückfordern können“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, der schon für zahlreiche Spieler Geld von Online-Casinos zurückgeholt hat.

 

In dem Fall vor dem Landgericht Coburg hatte der Kläger zwischen 2014 und 2018über eine deutschsprachige Webseite der Beklagten an Online-Glücksspielen teilgenommen und insgesamt rund 6.600 Euro verloren. Über eine Lizenz verfügte die Beklage zwar in Gibraltar für ihr Glücksspielangebot, aber nicht über eine in Deutschland gültige Konzession. Erst 2021 erfuhr der Kläger, dass die Online-Glücksspiele illegal waren und forderte daraufhin von der Beklagten die Erstattung seiner Verluste.

 

Seine Klage hatte Erfolg. Da das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag verboten war, seien die geschlossenen Verträge nichtig. Ohne rechtlichen Grund habe die Beklagte habe daher die Spieleinsätze erlangt, so dass sie dem Kläger seinen Verlust erstatten müsse, entschied das LG Coburg.

 

Dem Rückzahlungsanspruch des Klägers stehe auch nicht entgegen, dass er selbst mit seiner Teilnahme gegen das Verbot von Online-Glücksspielen verstoßen habe. Dass ihm das Verbot bekannt war, sei nicht ersichtlich. Die Beklagte habe das Gegenteil nicht dargelegt.

 

Außerdem diene das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag in erster Linie dem Schutz der Spieler vor Spielsucht. Dieses Ziel könne jedoch nicht erreicht werden, wenn die Anbieter verbotener Glücksspiele das Geld auch noch behalten dürften. Dadurch würden sie geradezu eingeladen, ihr illegales Angebot aufrechtzuerhalten, führte das Landgericht Coburg weiter aus. Zudem stellte das Gericht klar, dass die Ansprüche des Klägers auch nicht verjährt seien.

 

„Erst zum 1. Juli 2021 wurden die Regelungen für Online-Glücksspiel in Deutschlandgelockert. Das gilt jedoch nicht rückwirkend. Zudem ist eine entsprechende Lizenz sowohl für das Angebot von Casinospielen als auch von Sportwetten weiterhin zwingend in Deutschland erforderlich. Es bestehen also nach wie vor gute Chancen, Verluste von den Online-Casinos zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.

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