Online-Casino muss Verlust beim Roulette erstatten

1.2.2023
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München, 01.02.2023. Die Kugel beim Roulette – ob rot oder schwarz – fiel im Online-Casino nicht so, wie der Spieler es sich vorgestellt hatte. Er verlor so innerhalb weniger Wochen rund 9.500 Euro am virtuellen Roulette-Tisch innerhalb weniger Wochen. CLLB Rechtsanwälte hat am LG Hamburg jedoch erreicht, dass ihm die Betreiberin des Online-Casinos den Verlust erstatten muss. Da die Die Betreiberin über keine in Deutschland gültige Lizenz für das Angebot von Online-Glücksspielen verfügte, habe sie keinen Anspruch auf das Geld, entschied das Landgericht Hamburg mit Urteil vom 25.01.2023.

 

Bis Ende Juni 2021 war das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet in Deutschland weitgehend verboten. Viele Anbieter machten ihre Online-Casinos trotz dieses Verbots über deutschsprachige Webseiten auch für Spieler in Deutschland leicht zugänglich. „Da sie damit gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, sind die Spielverträge nichtig und die Spieler können die Rückzahlung ihres Verlusts verlangen“, sagt Rechtsanwalt István Cocron von CLLB Rechtsanwälte, der schon für viele Spieler Geld von Online-Casinos zurückgeholt hat.

 

In dem Fall vor dem Landgericht Hamburg hatte der Spieler über eine deutschsprachige Internetseite der Beklagten zwischen Mai und August 2020 an Online-Glücksspielen (Roulette) teilgenommen und dabei unterm Strich rund 9.500 Euro verloren. Die Beklagte verfügte zwar über eine Glücksspiellizenz für Malta, nicht aber für Deutschland. Der Kläger wusste nicht, dass die Online-Glücksspiele illegal waren. „Wir haben daher auf Rückzahlung des Verlusts geklagt“, so RA Cocron.

 

Die Klage vor dem LG Hamburg hatte Erfolg. Das Gericht entschied, dass die Beklagte den Verlust zurückzahlen muss. Zur Begründung führte das LG Hamburg aus, dass das Veranstalten von Online-Glücksspielen gemäß § 4 Abs. 4Glücksspielstaatsvertrag verboten war. Da die Beklagte gegen dieses Verbot verstoßen habe, seien die abgeschlossenen Spielverträge nichtig. Somit habe die Beklagte keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld und müsse den Verlusterstatten.

 

Dass der Kläger ebenfalls gegen das Verbot durch seine Teilnahme an den Online-Glücksspieleverstoßen habe, stehe seinem Rückzahlungsanspruch nicht im Weg, so das Gerichtweiter. Denn einerseits sei nicht ersichtlich, dass er das Verbot kannte und die Beklagte habe auch nicht das Gegenteil dargelegt. Andererseits diene das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag in erster Linie dem Schutz der Spieler vor suchtfördernden und ruinösen Verhalten. Dieses Ziel würde unterlaufen, wenn der Anbieter illegaler Glücksspiele das Geld trotz des Verbots auch noch behalten dürfe, so das Gericht in Hamburg.

 

„Die Anforderungen für das Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland wurde erst zum 1. Juli 2021 gelockert. Jedoch greifen diese Änderungen nicht rückwirkend und eine in Deutschland gültige Lizenz ist für das Angebot von Glücksspielen im Internet unbedingt erforderlich. Daher bestehen in vielen Fällen nach wie vor gute Chancen, Verluste vom Online-Casino zurückzufordern“, so Rechtsanwalt Cocron.

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