Online-Casino muss Spieler Verlust in Höhe von 50.250 Euro ersetzen

21.4.2023
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Istvan Cocron

München,20.04.2023. Ein Glücksspieler, der im Online-Casino viel Geld verloren hat, kann Aufatmen. Er hatte bei Online-Glücksspielen in nicht einmal einem halben Jahr mehr als 50.000 Euro verzockt. Nun bekommt er sein Geld zurück. Mit Urteil vom 17.04.2023, das CLLB Rechtsanwälte erstritten hat, hat das Landgericht Kempten entschieden, dass die beklagte Betreiberin des Online-Casinos gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen hat. Das Online-Casino muss den Verlust muss vollständig ersetzen.

 

Online-Casinos müssen den Spielern ihren Verlust erstatten, wie zahlreiche Gerichte inzwischen entschieden haben. Das Veranstalten und Vermitteln von öffentlichen Glücksspielen im Internet war in Deutschland bis zum 21. Juli 2021 weitgehend verboten. Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte, erklärt: „Da die Anbieter der Online-Glücksspiele gegen dieses Verbot verstoßen haben, sind die geschlossenen Spielverträge nichtig. Die Spieler können ihr verloren geglaubtes Geld zurückverlangen“.

 

In diese Entscheidungen reiht sich das Urteil des Landgerichts Kempten ein. In dem Fall hatte der Spieler zwischen Februar und Juli 2020 über eine deutschsprachige Webseite der Beklagten an Online-Glücksspielen teilgenommen. Er verlor dabei unterm Strich 50.250 Euro. Dass es sich um illegale Glücksspiele handelte, hat der Kläger nicht gewusst. Rechtsanwalt Cocron: „Wir haben für unseren Mandanten die Rückzahlung seines Verlustes verlangt, da die Betreiberin des Online-Casinos nicht über eine in Deutschlandgültige Lizenz für ihr Angebot von Online-Glücksspielen verfügte."

 

Das Landgericht Kempten bestätigte den Rückzahlungsanspruch des Spielers. Die Beklagte habe mit ihrem Angebot gegen das Verbot von Online-Glücksspielen gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag verstoßen. Die geschlossenen Verträge mit dem Kläger seien daher nichtig. Das Gericht stellte hierzu fest, dass die Beklagte somit keinen rechtlichen Anspruch auf die Spieleinsätze habe und den Verlust vollständig erstatten müsse.

 

Die Suchtprävention bzw. der Gesundheitsschutz sei Zweck des Verbots aus dem Glücksspielstaatsvertrag. Es diene dem Schutz der Spieler vor suchtfördernden, ruinösen oder betrügerischen Erscheinungsformen des Glücksspiels. Wenn die abgeschlossenen Spielverträge als rechtswirksam anerkannt werden und die Betreiber der illegalen Online-Glücksspiele das Geld behalten könnten, könne dieses Ziel aber nicht erreicht werden, machte das Gericht deutlich. Auch dass das Verbot dem Kläger bekannt war, habe die Beklagte nicht dargelegt.

 

Rechtsanwalt Cocron: „Das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag wurde zwar zum 1. Juli 2021 etwas gelockert. Das gilt jedoch nicht rückwirkend. Zudem müssen die Anbieter über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügen, was nach wie vor häufig nicht der Fall ist. Spieler haben daher gute Chancen, ihren Verlust zurückzuholen“.

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