Online-Casino muss Spieler 106.000 Euro zurückzahlen – Berufung ohne Chance

26.6.2023
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Istvan Cocron

München,23.06.2023. Mehr als 106.000 Euro hatte ein Spieler bei Online-Casinospielen und Online-Sportwetten verzockt. Das Geld hat CLLB Rechtsanwälte für ihn zurückgeholt.  Da sie nicht über die in Deutschland notwendige Lizenz für ihr Angebot verfügte, müsse die beklagte Anbieterin der Online-Glücksspiele dem Spieler seinen Verlust erstatten, entschied das Landgericht Aschaffenburg schon im Januar. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil hat keine Chance. Mit Hinweisbeschluss vom 20.06.2023 hat das Oberlandesgericht Bamberg deutlich gemacht, dass es das Urteil des Landgerichts Aschaffenburg bestätigen wird. Die Beklagte wurde aufgefordert, ihre Berufung zurückzuziehen.

 

Zwischen 2013 und 2019 hatte der Mandant von CLLB Rechtsanwälte über die Webseite der Beklagten  an Online-Glücksspielen, zu denen auch Sportwetten zählen, teilgenommen. Dabei hatte er mehr als 106.000 Euro verloren. Rechtsanwalt István Cocron sagt: „Da die Anbieterin in diesem Zeitraum über keine in Deutschland gültige Lizenz für Online-Glücksspiele verfügte, haben wir für unseren Mandanten die Rückzahlung seines Verlusts gefordert“.

 

Das Landgericht Aschaffenburg gab der Klage statt. Die Beklagte habe gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielvertrag verstoßen. Der Kläger habe Anspruch auf Erstattung seines Verlustes, da die geschlossenen Verträge nichtig seien, so das Landgericht.

 

Die Beklagte legte zwar Berufung ein, wird damit jedoch scheitern. Das Oberlandesgericht Bamberg machte bereits deutlich, dass es die Berufung zurückweisen und das Urteil des Landgerichts Aschaffenburg bestätigen wird.

 

Das Landgericht sei zurecht davon ausgegangen, dass die Beklagte gegen das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland verstoßen habe. Das gelte sowohl für die  Sportwetten als auch für die Casinospiele. Die geschlossenen Verträge seien daher nichtig. Die Beklagte habe die Spieleinsätze ohne rechtlichen Grund erlangt. Sie müsse dem Kläger seinen Verlust zurückzahlen, da sie keinen Anspruch auf das Geld habe, so das Oberlandesgericht.

 

Weiter bestätigte das Oberlandesgericht Bamberg, dass dem Rückzahlungsanspruch des Klägers nicht entgegenstehe, dass der Kläger ebenfalls gegen das Verbot verstoßen haben könnte. Dass er das Verbot kannte oder sich dieser Kenntnis leichtfertig verschlossen habe, es sei nicht ersichtlich. Die Beweispflicht dafür liege bei der Beklagten. Diese habe aber keinen entsprechenden Nachweis erbracht. Da die Beklagte ihr Glücksspielangebot ohnehin als legal verteidigt, könne sie vom Kläger nicht verlangen, dass er es besser wusste und das Verbot kannte, machte das Oberlandesgericht Bamberg deutlich.

 

Da das erstinstanzliche Urteil Bestand haben wird und der Kläger Anspruch auf die Rückzahlung seines Verlustes hat, regte das Oberlandesgericht die Beklagte an, die Berufung zurückzuziehen.

 

Rechtsanwalt Cocron: „Der Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts Bamberg zeigt sehr deutlich, dass Glücksspieler gute Chancen haben, ihre Verluste zurückzuholen. Das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag wurde zwar zum 1. Juli 2021 etwas gelockert. Das gilt jedoch nicht rückwirkend. Zudem müssen die Anbieter über eine in Deutschlandgültige Lizenz verfügen, was nach wie vor häufig nicht der Fall ist“.

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