Online-Casino muss Schadenersatz leisten

12.12.2022
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Istvan Cocron

München, 12.12.2022. Ein Glücksspieler hatte in kurzer Zeit rund 37.400 Euro bei Online-Glücksspielen verloren. Jetzt hat sich das Blatt für ihn noch einmal zu seinen Gunsten gewendet. Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 9.12.2022 entschieden, dass er sein Geld zurückerhält. Die beklagte Betreiberin sei zum Schadenersatz verpflichtet, da das Online-Casinos mit ihren Online-Glücksspielen gegen das entsprechende Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertag verstoßen habe, entschied das Gericht.

Das Vermitteln und Veranstalten öffentlicher Glücksspiele im Internet in Deutschland war gemäß Glücksspielstaatsvertrag umfassend verboten. Dennoch machten die Betreiber der Online-Casinos ihre Online-Glücksspiele über deutschsprachige Webseiten auch für Spieler in Deutschland leicht zugänglich. Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte, der schon für zahlreiche Spieler Geld zurückgeholt hat, sagt dazu: „Da sie damit gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, sind die geschlossenen Spielverträge nichtig. Das bedeutet, dass die Spieler die Rückzahlung ihres Verlustes verlangen können“.

In dem Fall vor dem Landgericht Hamburg hatte der Kläger über eine deutschsprachige Internetseite zwischen Januar und August 2019 an Online-Glücksspielen teilgenommen und dabei unterm Strich rund 37.400 Euro verloren. Dass Online-Glücksspiele in Deutschland zu diesem Zeitpunkt verboten waren, hatte er erst später durch den Fachverband Glücksspielsucht erfahren. Von der beklagten Betreiberin des Online-Casinos forderte er daher die Rückzahlung seiner Verluste.

Die Klage war erfolgreich. Das Verbot von öffentlichen Glücksspielen im Internet gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag diene dem Schutz der Spieler vor den besonderen Risiken des Online-Glücksspiels, die sich u.a. durch die leichte Zugänglichkeit verbunden mit der hohen Wahrscheinlichkeit eines Verlustes ergeben. Da die Beklagte gegen diese Regelung bewusst verstoßen und sich aus Gewinnstreben über das Verbot hinweggesetzt habe, sei sie zum Schadenersatz verpflichtet. Das Landgericht Hamburg entschied, dass der Kläger daher Anspruch auf die Erstattung seines Verlusts habe.

Die Regeln für Online-Glücksspiele wurden zwar zum 1. Juli 2021 gelockert. „Das gilt jedoch nicht rückwirkend und eine in Deutschland gültige Lizenz ist für das öffentliche Angebot von Glücksspielen im Internet nach wie vor zwingend erforderlich. Daher haben Spieler weiterhin gute Chancen, ihre Verluste zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.

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