Online-Casino muss 82.000 Euro erstatten

29.9.2022
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Istvan Cocron

München,29.09.2022. Rund 82.000 Euro hatte ein Spieler im Online-Casino verzockt und kann jetzt aufatmen. CLLB Rechtsanwälte hat das Geld für ihn zurück geholt. Mit Urteil vom 27.04.2022entschied das Landgericht Münster, dass die beklagte Anbieterin der Online-Glücksspiele dem Kläger den Verlust zurückzahlen muss (Az.: 011 O1456/21). Das Gericht begründete dies damit, dass die Beklagte gegen das im Glücksspielstaatsvertrag verankerte Verbot von Glücksspielen im Internetverstoßen habe und somit keinen rechtlichen Anspruch auf die Spieleinsätze habe.

 

Zahlreiche Anbieter haben ihre Online-Casinos auch für Spieler mit Wohnsitz in Deutschlandleicht zugänglich gemacht, obwohl in Deutschland bis Ende Juni 2021 ein weitreichendes Verbot für öffentliche Glücksspiele im Internet galt. Dass die Betreiber damit gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, erweist sich nun als Vorteil für die Spieler. „Denn sie können ihre Verluste daher von den Betreibern der Online-Casinos zurückfordern“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte, welcher schon für zahlreiche Spieler verloren geglaubtes Geld zurückgeholt hat.

 

Ein Spieler aus Nordrhein-Westfalen hatte im vorliegenden Fall zwischen April 2014 und Januar 2021 über eine deutschsprachige Webseite der Beklagten an Online-Glücksspielen teilgenommen. Er verlor unterm Strich dabei insgesamt mehr als 82.000 Euro. „Das Geld haben wir nun zurückgefordert“, so Rechtsanwalt Cocron.

 

Die Klage war erfolgreich. Das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet war gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag verboten. Da die Beklagte gegen dieses Verbot verstoßen hat, habe sie die Spieleinsätze ohne rechtlichen Grund erlangt und müsse dem Kläger daher seinen Verlust vollständig erstatten, entschied das Landgericht Münster.

 

Dem Rückzahlungsanspruch stehe auch nicht entgegen, dass der Spieler durch seine Teilnahme an den Online-Glücksspielen selbst gegen das Verbot verstoßen hat. Es könne ihm nicht unterstellt werden, dass der Kläger Kenntnis von diesem Verbotsgesetz hatte und auch die Beklagte habe dies nicht dargelegt, führte dasGericht weiter aus.

 

„Zum 1. Juli 2021 wurden die Regeln für das Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland zwar gelockert. Das gilt jedoch nicht rückwirkend und außerdem ist nach wie vor für das Angebot zwingend eine in Deutschland gültige Lizenz erforderlich. Viele Spieler haben daher nach wie vor gute Chancen, ihre Verluste zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.

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