Online-Casino muss 81.000 Euro zurückzahlen

28.12.2022
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Istvan Cocron

München, 28.12.2022. Kurz vor Weihnachten gab es für einen Glücksspieler gute Nachrichten. Die Verluste des Spielers bei Online-Glücksspielen hatten sich auf mehr als 81.000 Euro summiert.  CLLB Rechtsanwälte hat am Landgericht München nun durchgesetzt, dass die beklagte Betreiberin des Online-Casinos den Verlust erstatten muss. Mit Urteil vom 23.12.2022 hat das das Landgericht München entschieden. Die Beklagte habe keinen Anspruch auf das Geld, da sie nicht über die erforderliche Genehmigung für ihr Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland verfügte, so das Gericht.

Öffentliche Glücksspiel im Internet waren in Deutschland bis zum 1. Juli 2021 gemäß Glücksspielstaatsvertrag, abgesehen von wenigen Ausnahmen, verboten. Trotz dieses weitreichenden Verbots machten viele Anbieter von Online-Glücksspielen ihre Online-Casinos über deutschsprachige Webseiten auch für Spieler in Deutschland leicht zugänglich. Rechtsanwalt István Cocron, der schon für zahlreiche Spieler Geld von Online-Casinos zurückgeholt hat sagt: "Der Vorteil für die Spieler ist, dass sie ihre Verluste zurückfordern können. Da die Betreiber der Online-Casinos gegen das Verbot verstoßen haben, haben sie keinen Anspruch auf das Geld“.

In dem vorliegenden Fall hatte der Kläger zwischen August 2014 und Juli 2021 über eine deutschsprachige Webseite der Beklagten an Online-Glücksspielen teilgenommen. Mehr als 81.000 Euro verlor er dabei unterm Strich. Eine in Deutschland gültige Lizenz für ihr Angebot von Online-Glücksspielen hatte die Beklagte nicht. Rechtsanwalt Cocron: „Wir haben daher für unseren Mandanten die Rückzahlung des Verlusts gefordert“.

Die Klage hatte am Landgericht München Erfolg. Das Gericht stellte klar, dass ohne eine gültige Erlaubnis das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag a.F. grundsätzlich verboten war. Da die Beklagte über keine entsprechende Genehmigung verfügte, habe sie gegen dieses Verbot verstoßen. Das Landgericht München entschied, dass die abgeschlossenen Spielverträge daher nichtig seien und die Beklagte dem Kläger seinen Verlust erstatten müsse.

Dass der Kläger durch seine Teilnahme an Online-Glücksspielen ebenfalls gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben könnte, stehe dem Rückzahlungsanspruch nicht im Wege. Denn das Verbot diene vor allem dazu, den Spieler vor suchtfördernden, ruinösen oder betrügerischen Erscheinungsformen des Glücksspiels zu schützen. Wenn die Anbieter der illegalen Glücksspiele das Geld behalten dürften, werde dieses Ziel unterlaufen, führte das Gericht weiter aus. Zudem sei auch nicht ersichtlich, dass der Kläger Kenntnis von dem Verbot hatte.

Weiter stellte das Landgericht München klar, dass die Rückforderungsansprüche auch nicht verjährt seien. Zwar unterliegen die Ansprüche der dreijährigen Verjährungsfrist. Diese Frist beginne jedoch erst am Ende des Jahres zu laufen, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger Kenntnis von seinem Anspruch erlangt hat. Kenntnis von der Illegalität der Online-Glücksspiele habe der Kläger erst im Spätsommer 2021 erhalten. Sein Anspruch sei daher auch für Spieleinsätze vor 2018 nicht verjährt.

Rechtsanwalt Cocron: „Das Argument der Verjährung zieht nicht, wie das Urteil zeigt. Spieler haben daher gute Chancen, Geld von den Online-Casinos zurückzuholen, auch wenn der Verlust schon einige Jahre zurückliegt. Die Regelungen für Online-Glücksspiele wurden zwar zum 1. Juli 2021 etwas gelockert. Das gilt jedoch nicht rückwirkend. Zudem ist eine entsprechende Lizenz für das Glücksspielangebot in Deutschland nach wie vor zwingend erforderlich“.

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