Online Casino hatte keine Lizenz – Verluste müssen vollständig zurückgezahlt werden

1.6.2022
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Istvan Cocron

Seit dem 1. Juli 2021 hat Deutschland sein Verbot von Online-Glücksspielen gelockert. Voraussetzung ist aber weiterhin, dass der Anbieter für sein Online-Glücksspiel in Deutschland eine gültige Lizenz besitzt. Ohne Lizenz bleibt das Online-Casino illegal und die Spieler können ihre Verluste zurück verlangen. Das zeigte auch das Urteil vom Amtsgericht Deggendorf. Am 31. Mai 2022 hat das dieses entschieden, dass ein Online-Casino Anbieter einer Spielerin ihre Verluste zurückzahlen muss – auch wenn diese nach dem 30. Juni 2021 einen Teil des Geldes verloren hat. Grund für das Urteil ist die fehlende Lizenz des beklagten Online-Casino Betreibers.

Online-Glücksspiele waren in Deutschland bis Juni 2021 durch den Glücksspielstaatsvertrag verboten. Dennoch haben viele Anbieter von Online-Glücksspielen das Verbot ignoriert und ihre Websites für Spieler in Deutschland zugänglich gemacht. “Sie haben daher keinen Anspruch auf die Einsätzer der Spieler und müssen die Spielerverluste erstatten. Das gilt auch, wenn die Online-Casino Betreiber nach Juli 2021 über keine in Deutschland gültige Lizenz verfügen.”, so Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

In besagtem Fall vor dem AG Deggendorf hatte die Spielerin zwischen Mai und November 2021 an Online-Glücksspielen teilgenommen und verlor insgesamt 9.575 Euro. Die Website hatte eine Lizenz für Glücksspiele auf Malta, die jedoch in Deutschland nicht gültig ist. Die Spielerin verlangte vom Betreiber daher das Geld zurück, weil er gegen das Gesetz verstoßen habe, indem er sein Angebot illegaler Weise in Deutschland angeboten hat. Mit Erfolg: Das Landgericht Deggendorf entschied, dass das Online-Casino, die Verluste der Klägerin vollumfänglich zurückzahlen muss.

Das Gericht erklärte, dass die Tatsache, dass Deutschland das Online-Glücksspielverbot ab dem 1. Juli 2021 gelockert hat, die Klägerin nicht daran hindert, den vollen Ersatz ihrer Verluste zu verlangen, d. h. auch ihre Verluste nach dem 30. Juni 2021. Denn nach der ab dem 1. Juli 2021 geltenden Fassung verlangt § 4 Abs. 4 Satz 1 Glücksspielstaatsvertrag weiterhin eine Lizenz zur Veranstaltung und Vermittlung von Glücksspielen im Internet. Für die Glücksspieltätigkeit der Beklagten in Deutschland liege keine entsprechende Erlaubnis vor. Daher ist es unerheblich, ob die Klägerin ihr Geld vor oder nach dem 1. Juli 2021 verloren hat. Laut dem Landgericht Deggendorf sind daher die abgeschlossenen Spielverträge in jedem Fall unwirksam und der Beklagte muss Schadensersatz leisten.

Laut Anwalt Cocron, der bereits in vielen Fällen das Geld für seine Mandanten wieder zurück geholt hat, haben Spieler sehr gute Chancen, ihr Geld zurückzubekommen – auch wenn sie ihr Geld nach dem 30. Juni 2021 verloren haben.

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