OLG Stuttgart verurteilt Tipico in sechs Fällen zur Rückzahlung

13.10.2026
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Thomas Sittner

München,13.10.2026. HoheBeträge im fünf- bis sechsstelligen Bereich hatten sechs Mandanten von CLLBRechtsanwälte bei Online-Sportwetten und Online-Casinospielen überdeutschsprachige Webseiten von Tipico verloren. In allen sechs Fällen entschieddas OLG Stuttgart mit Urteilen vom 9. und 12. Oktober 2026, dass die SpielerAnspruch auf die Rückzahlung ihrer Verluste haben (Az. 5 U 81/24, 5 U 108/24, 5U 167/24, 5 U 214/23, 5 U 65/24, 5 U 67/24). Zur Begründung führte dasOberlandesgericht aus, dass die beklagten Tipico Games Ltd. und Tipico Co. Ltd.als Veranstalter der Online-Glücksspiele nicht über die in Deutschlanderforderliche Lizenz in den streitgegenständlichen Zeiträumen verfügten. Damitliege ein Verstoß gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus demGlücksspielstaatsvertrag vor. Die geschlossenen Verträge seien daher nichtigund die Spieler hätten einen Anspruch auf Rückzahlung ihrer Verluste.

 

Biszum 30. Juni 2021 waren Online-Glücksspiele in Deutschland grundsätzlichverboten. Auch danach sind sie nur zulässig, wenn der Veranstalter über eine inDeutschland gültige Lizenz verfügt. Die Tipico Games Ltd. hat am 6. Oktober2022 eine Lizenz für Online-Automatenspiele erhalten. Für Sportwetten imInternet konnte schon zuvor eine Genehmigung erteilt werden. Die Tipico Co.Ltd. hat die Erlaubnis am 9. Oktober 2020 erhalten.

 

DieSpieler in den sechs Verfahren am OLG Stuttgart hatten über deutschsprachigeWebseiten von Tipico an Online-Glücksspielen teilgenommen und dabei erheblichefinanzielle Verluste erlitten. „Da die beklagten Tipico-Gesellschaften indiesem Zeitraum nicht über die in Deutschland erforderliche Konzessionverfügten, haben wir für unsere Mandanten die Rückzahlung der Verlusteverlangt“, erklärt Rechtsanwalt Thomas Sittner, CLLB Rechtsanwälte. Die Klagenhatten Erfolg.

 

Urteil OLG Stuttgart – Az. 5 U 81/24

 

DerKläger in diesem Verfahren hatte zwischen August 2013 und Juni 2020 anOnline-Casinospielen und Online-Sportwetten von Tipico teilgenommen. UntermStrich hat er dabei knapp 20.000 Euro verloren. Schon das Landgericht Stuttgarthatte entschieden, dass er  Anspruch aufdie Rückzahlung seiner Verluste hat. Die Berufung der beklagten Tipico GamesLtd. und Tipico Co. Ltd. gegen das Urteil hat das OLG Stuttgart zurückgewiesen.

 

ZurBegründung führte das Gericht aus, dass die Beklagten im streitgegenständlichenStreitraum nicht über die erforderlichen Genehmigungen für ihr Angebot vonOnline-Glücksspielen, inkl. Sportwetten, verfügten. Daher haben sie gegen dasVerbot von Online-Glücksspielen in Deutschland aus dem Glücksspielstaatsvertragverstoßen. Die geschlossenen Verträge mit dem Kläger seien daher nichtig,sodass dieser Anspruch auf die Rückzahlung seiner Verluste habe.

 

Hinsichtlichder Tipico Co. Ltd. stellte das OLG Stuttgart klar, dass sie sich nicht daraufberufen könne, schon früher eine Lizenz für ihr Sportwetten-Angebot beantragtzu haben und die Konzession aufgrund eines Fehlers im Vergabeverfahren nichterteilt wurde. Zivilrechtliche Ansprüche der Spieler seien davon nicht berührt.Entscheidend sei vielmehr, dass die Genehmigung erst am 9.10.2020 erteiltwurde. Somit habe die Tipico Co. Ltd. im streitgegenständlichen Zeitraum gegendas Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen. Daher seien die Verträgenichtig.

 

Zudemsei die Konzession auch nicht zwangsläufig erteilt worden, sondern sei anbestimmte Vorgaben geknüpft gewesen. Dazu zähle u.a. die Einhaltung einesEinzahlungslimits von 1.000 Euro monatlich. Ebenso seien Live- undErgebniswetten verboten gewesen oder die Verlinkung mit anderenGlücksspielseiten. Da Tipico sich nach Kenntnis des OLG Stuttgart nicht ansolche Auflagen gehalten habe, wäre die Konzession auch nicht ohne Weitereserteilt worden. Auch solche Verstöße führten dazu, dass mit dem Spieler geschlosseneVerträge nichtig seien, machte das OLG deutlich.

 

Zuden Online-Casinospielen, inkl. Automatenspielen, stellte das Gericht weiterklar, dass die Aufweichung des Verbots zum 1. Juli 2021 keine rückwirkendenAuswirkungen habe. Bis zum 30. Juni 2021 seien Online-Glücksspielegrundsätzlich verboten gewesen und auch nicht nachträglich legalisiert worden.Verträge, die vor dem Erhalt der Lizenz im Oktober 2022 abgeschlossen wurden,seien daher weiterhin nichtig.

 

Dasdeutsche Verbot von Online-Glücksspielen verstoße nicht gegen europäischesRechts, da es Interessen des Allgemeinwohls verfolge wie Jugendschutz sowie dieBekämpfung von Spielsucht und Begleitkriminalität, führte das OLG Stuttgartweiter aus und verwies auf die Rechtsprechung des EuGH.

 

DemRückzahlungsanspruch des Spielers stehe auch nicht im Wege, dass er anillegalen Online-Glücksspielen teilgenommen hat. Es sei nicht ersichtlich, dasser das Verbot kannte oder sich dieser Kenntnis leichtfertig verschlossen habe,so das OLG Stuttgart.

 

DieVerjährung tritt erst nach zehn Jahren ein, da es sich bei dem Verbot vonOnline-Glücksspielen um ein Schutzgesetz handele und § 852 BGB zur Anwendungkomme, führte das OLG Stuttgart aus. Daher habe der Kläger nach wie vor einenAnspruch auf die Rückzahlung seiner Verluste.

 

Zudemstellte das OLG Stuttgart klar, dass die Inanspruchnahme einerProzesskostenfinanzierung der Zuständigkeit deutscher Gerichte nichtentgegenstehe.

 

Denweiteren fünf Verfahren am OLG Stuttgart lagen vergleichbare Sachverhalte zuGrunde. Auch in diesen Fällen bestätigte das OLG den Rückzahlungsanspruch derSpieler.

 

Urteil OLG Stuttgart – Az. 5 U 108/24

 

DerKläger hatte über deutschsprachige Tipico-Webseiten an Online-Casinospielen undOnline-Sportwetten teilgenommen. Zwischen August 2013 und September 2020 hat erdabei insgesamt ca. 42.700 Euro verloren. Das OLG Stuttgart bestätigte, dassder Kläger Anspruch auf die Rückzahlung seiner Verluste habe und wies dieBerufung der Tipico Games Ltd. und Tipico Co. Ltd. gegen das erstinstanzlicheUrteil des Landgerichts Stuttgart zurück. Das OLG begründete seine Entscheidungdamit, dass die geschlossenen Verträge nichtig seien, da die Beklagten gegendas Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßenhaben. Sie verfügten im streitgegenständlichen Zeitraum nicht über dieerforderliche Lizenz, um Online-Glücksspiele, inkl. Sportwetten, in Deutschlandanbieten zu dürfen. Eine maltesische Konzession sei nicht ausreichend.

 

Urteil OLG Stuttgart – Az. 5 U 167/24

 

ZwischenAugust 2013 und März 2020 hatte der Kläger in diesem Verfahren anOnline-Casinospielen und Online-Sportwetten von Tipico teilgenommen. SeineVerluste summierten sich auf rund 46.000 Euro. Das Landgericht Tübingen hatentschieden, dass der Kläger Anspruch auf die Rückzahlung seiner Verluste hat.Das OLG Stuttgart wies die Berufung der Beklagten zurück und bestätigte dasUrteil des Landgerichts. Da die Beklagten nicht über die erforderlichenLizenzen für ihr Angebot von Online-Casinospielen und Online-Sportwettenverfügten, haben sie gegen das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschlandverstoßen. Die geschlossenen Verträge mit dem Kläger seien daher nichtig.

 

Urteil OLG Stuttgart – Az. 5 U 214/23

 

Indiesem Verfahren hatte der Kläger zwischen Mai 2014 und März 2020 beiOnline-Casinospielen und Online-Sportwetten über deutschsprachigeTipico-Webseiten teilgenommen und insgesamt rund 26.000 Euro verloren. DasLandgericht Ulm hatte entschieden, dass der Kläger zwar die Rückzahlung derVerluste aus den Online-Casinospielen verlangen könne, nicht aber die Verlusteaus den Online-Sportwetten. Rechtsanwalt Sittner: „Daher haben wir gegen dasUrteil Berufung eingelegt.“

 

MitErfolg: Das OLG Stuttgart entschied, dass auch hinsichtlich der Verluste ausOnline-Sportwetten in Höhe von ca. 9.300 Euro ein Rückzahlungsanspruch besteht.Zur Begründung führte das OLG aus, dass die Beklagte nicht über dieerforderliche Genehmigung für ihr Sportwetten-Angebot verfügte. Daher habe siegegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertragverstoßen. Die geschlossenen Verträge mit dem Spieler seien daher nichtig,sodass der Kläger Anspruch auf die Rückzahlung seiner Verluste habe.

 

Andersals das LG Ulm entschieden hatte, könne sich die Beklagte nicht auf einenFehler im Konzessionsvergabeverfahren berufen, machte das OLG Stuttgartdeutlich. Auch in einem fehlerfreien Vergabeverfahren sei nicht jedesSportwetten-Angebot erlaubnisfähig gewesen. An die Erteilung einer Lizenz seienVorgaben wie das Einhalten eines monatlichen Einzahlungslimits von 1.000 Euro,das Verbot von Verlinkungen auf andere Glücksspielseiten oder das Verbot vonLive- und Ereigniswetten geknüpft. An diese Vorgaben habe sich Tipico nichtgehalten, sodass eine Erlaubnis ohnehin nicht ohne Weiteres erteilt wordenwäre. Zudem seien die zivilrechtlichen Ansprüche der Spieler von einenmöglichen Fehler im Vergabeverfahren ohnehin nicht berührt.

 

Urteil OLG Stuttgart – Az. 5 U 67/24

 

Imzugrunde liegenden Fall hatte der Kläger knapp 38.000 Euro beiOnline-Sportwetten und Online-Casinospielen über deutschsprachige Webseiten vonTipico verspielt. Dabei hatte er zwischen Dezember 2020 und Dezember 2022 auchan Online-Automatenspielen teilgenommen. Bis zur Erteilung der Lizenz an Tipicofür virtuelle Automatenspiele hat er dabei rund 7.000 Euro verloren. DasLandgericht Stuttgart hat dem Kläger die Rückzahlung seiner Verlustezugesprochen. Das OLG Stuttgart hat die Entscheidung bestätigt und die Berufungder Beklagten zurückgewiesen. Dabei machte das OLG deutlich, dass auch für denZeitraum vom 1. Juli 2021 bis zur Erteilung der Lizenz am 6. Oktober 2022 einVerstoß gegen das Verbot von Online-Glücksspielen vorliegt und die in diesemZeitraum geschlossenen Verträge aufgrund der fehlenden Genehmigung nichtigsind.

 

Urteil OLG Stuttgart – Az. 5 U 65/24

 

DerKläger in diesem Fall hatte ausschließlich an Online-Sportwetten von Tipicoteilgenommen. Zwischen April 2016 und Februar 2020 hat er dabei rund 181.000Euro verloren. Auch er hat Anspruch auf die Rückzahlung seiner Verluste,bestätigte das OLG Stuttgart die erstinstanzliche Entscheidung des LandgerichtsStuttgart.

 

„Ohnedie erforderliche Lizenz waren und sind Online-Glücksspiele einschließlichOnline-Sportwetten in Deutschland verboten. Die Urteile zeigen, dass Spielergute Chancen haben, ihre Verluste zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Sittner.

 

MehrInformationen zu Rückzahlungsansprüchen der Spieler unter https://www.onlinecasino-geld-zurueck.de/

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