OLG München: Online-Casino muss Verluste an Spieler erstatten
München,20.10.2022. Spielerhaben gute Chancen, von den Betreibern des Online-Casinos ihre Verluste aus Online-Glücksspielen zurückzuholen. Nach einem Beschluss des OLG München vom20.09.2022 sind diese Chancen noch deutlich gestiegen. Dem Rückzahlungsanspruch der Spieler stehe nicht im Wege, dass sie mit ihrer Teilnahme an Online-Glücksspielen selbst gegen das Verbot verstoßen haben. Dürften die Anbieter der illegalen Glücksspiele das Geld behalten, würde das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag konterkariert, führte das Oberlandesgericht München in einer wegweisenden Entscheidung aus.
Obwohl bis zum 21. Juni 2021 in Deutschland ein umfassendes Verbot für Glücksspiele im Internet bestand, haben viele Betreiber von Online-Casinos ihr Angebot auch für Spieler in Deutschland über deutschsprachige Webseiten leicht zugänglichgemacht. „Da sie damit gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, sind die abgeschlossenen Spielverträge jedoch nichtig und die Spieler können ihr Geld zurückfordern. Zahlreiche Gerichte haben bereits entschieden, dass die Verluste von den Betreibern der Online-Casinos erstatten werden müssen“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.
Naturgemäß sehen das die Betreiber der Online-Casinos anders und wollen die Rückzahlungen nicht leisten. Die Betreiber argumentieren häufig, dass die Spieler keinen Rückzahlungsanspruch hätten, weil sie mit ihrer Teilnahme an den Online-Glücksspielen ebenfalls gegen das Verbot verstoßen haben. „Dieser Argumentation hat das Oberlandesgericht München nun den Zahn gezogen“, so Rechtsanwalt Cocron.
Hintergrund ist, dass jemand, der ein illegales Angebot annimmt, sein Geld nach § 817 S. 2BGB später nicht zurückfordern kann. Das OLG München hat nun aber sehr deutlich gemacht, dass diese Kondiktionssperre bei Online-Glücksspielen keine Anwendung findet. Wie „Legal Tribune Online“ berichtet, begründete das OLG die Entscheidung damit, dass die verlorenen Spieleinsätze ansonsten dauerhaft beiden Anbietern der illegalen Glücksspiele blieben. Wiederum das würde das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag unterlaufen.
Das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele m Internet war gemäß § 4Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag in Deutschland verboten. Das OLG machte deutlich, dass das Verbot vor allem den Spieler schützen soll und es deshalbgeboten sei, die Kondiktionssperre nicht eingreifen zu lassen.
Das OLG Frankfurt hat auch bereits entschieden, dass die Spieler einen Rückzahlungsanspruch haben; die Frage der Kondiktionssperre ließ es allerdingsoffen. „Das OLG München hat In diesem wichtigen Punkt nun für Klarheit gesorgt und erheblich die Rechte der Spieler gestärkt“, so Rechtsanwalt Cocron.
Indem zu Grunde liegenden Fall vor dem OLG München hatte ein Spieler zwischen2018 und 2020 an Online-Glücksspielen über eine deutschsprachige Webseite teilgenommen und unterm Strich rund 18.000 Euro verloren. Die Betreiberin des Online-Casinos muss ihm seinen Verlust erstatten.
Die Regelungen für das Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland wurden zwar zum 1. Juli 2021 gelockert. Die Änderungen gelten jedoch nicht rückwirkend und nach wie vor ist eine in Deutschland gültige Lizenz unabdingbare Voraussetzung, um hier Online-Glücksspiele anbieten zu dürfen. In vielen Fällen liegt eine solche Lizenz nicht vor. „Es bestehen daher gute Chancen, den Verlust von den Online-Casinos zurückzuholen. Nach der Entscheidung des OLG München sind sie noch weiter gestiegen“, so Rechtsanwalt Cocron.