OLG Dresden setzt Meilenstein - Online-Casinomuss Verlust erstatten

28.10.2022
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Istvan Cocron

Verbotenes Online-Glücksspiel – CLLB Rechtsanwälte erstreitet bundesweit erstes Urteil eines Oberlandesgerichts zur Rückerstattung von Verlusten aus der Teilnahme an illegalen Online-Casinospielen

 

München,28.10.2022. Das Urteil ist ein echter Meilenstein: Mit dem OLG Dresden hat erstmals ein Oberlandesgericht entschieden, dass ein Online-Casino einem Spieler seine Verluste vollständig ersetzen muss. CLLB Rechtsanwälte hat das Urteil vom 27.Oktober 2022 erstritten. „Nachdem zahlreiche Landgerichte entschieden haben, dass die Spieler einen Rückzahlungsanspruch haben und verschiedene Oberlandesgerichte erklärt haben, Berufungen gegen diese Urteilezurückzuweisen, hat nun zum ersten Mal ein Oberlandesgericht ein Online-Casino zur Rückzahlung der Verluste verurteilt. Für weitere Rückforderungsansprüche dürfte das Urteil wegweisend sein“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

 

Hintergrund für die verbraucherfreundliche Rechtsprechung der Gerichte ist, dass in Deutschland bis Ende Juni 2021 im Internet ein weitreichendes Verbot für öffentliche Glückspiele bestand. Trotzdem haben viele Anbieter für Spieler in Deutschland ihre Online-Casinos über deutschsprachige Webseiten auch leichtzugänglich gemacht. „Da sie damit gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, sind die Spielverträge jedoch nichtig und die Spieler können ihren Verlust zurückfordern“, erklärt Rechtsanwalt Cocron, der schon für sehr viele Spieler Geld von Online-Casinos zurückgeholt hat.

 

Indem zu Grunde liegenden Fall war das auch so. Zwischen Juni 2019 und Mai 2020 hatte der Spieler an Online-Glücksspielen teilgenommen und verlor dabei € 19.250,00.Auf ihrer Webseite hatte die Betreiberin des Online-Casinos angegeben, sie verfüge über eine Lizenz für das Veranstalten von Online-Glücksspielen. Die Lizenz gilt allerdings für Malta und nicht für Deutschland. „Für unserem Mandanten haben wir daher die Rückzahlung seines Verlusts verlangt“, so Rechtsanwalt Cocron.

 

Die Klage hatte im Berufungsverfahren vor dem OLG Dresden Erfolg. Gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag war das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten. Dass diese Regelung schon in ihrem Wortlaut von seltener Eindeutigkeit sei und die beklagte Betreiberin des Online-Casinos gegen dieses Verbot verstoßen habe, machte das Gericht deutlich. Die abgeschlossene Spielverträge seien nichtig. Die Beklagte habe somit die Spieleinsätze ohne Rechtsgrunderlangt und müsse dem Kläger seinen Verlust vollständig zurückzahlen, entschied das Oberlandesgericht Dresden.

 

Dem Rückzahlungsanspruch stehe auch nicht im Wege, dass der Kläger durch seine Teilnahme an den Online-Glücksspielen selbst gegen das Verbot verstoßen hat, machte das OLG weiter deutlich. Denn einerseits sei nicht ersichtlich, dass der Kläger das Verbot überhaupt kannte und andererseits diene das Verbot in erster Linie dem Schutz des Spielers vor Spielsucht und betrügerischen Machenschaften. Dieses Ziel würde jedoch konterkariert, wenn die Anbieter der illegalen Online-Glücksspiele das Geld behalten dürften. Wenn sie aber zur Rückzahlung der Verluste verpflichtet sind, werde ihnen der Anreiz zur Aufrechterhaltung der illegalen Angebote genommen, machte das OLG Dresden deutlich.

 

Zum01. Juli 2021 wurden die Regeln für Online-Glücksspiele zwar gelockert. „Das gilt jedoch nicht rückwirkend und eine in Deutschland gültige Lizenz ist für das öffentliche Angebot von Glücksspielen im Internet nach wie vor zwingend erforderlich. Die Chancen der Spieler, ihre Verluste zurückzuholen, sind nachdem richtungsweisenden Urteil des OLG Dresden noch weiter gestiegen“, so Rechtsanwalt Cocron.

 

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