Klägerin erhält von Online-Casino 15.000 Euro zurück
München,07.12.2022. Eine Spielerin aus Nordrhein-Westfalen kann aufatmen. Rund 15.000 Euro hatte sie bei Glücksspielen im Internet Euro verloren. Sie bekommt ihr Geld nach einem Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 25.11.2022 nun zurück. Die beklagte Betreiberin des Online-Casinos müsse den Verlust vollständig erstatten, da sie mit ihrem Angebot gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen habe, so das Landgericht Wuppertal.
Bis Ende Juni 2021 galt in Deutschland für Online-Glücksspiele ein umfassendes Verbot. Viele Anbieter hinderte dieses Verbot jedoch nicht, ihre Online-Glücksspiele auch für Spieler in Deutschland über deutschsprachige Webseiten leicht zugänglich zu machen. „Da sie damit gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, sind die abgeschlossenen Spielverträge nichtig und die Spieler können die Rückzahlung ihres Verlusts verlangen“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte, der schon für zahlreiche Spieler Geld von Online-Casinos zurückgeholt hat.
Die Klägerin hatte in dem Fall vor dem LG Wuppertal von ihrem Wohnort in Nordrhein-Westfalen zwischen Juni 2020 und Februar 2021 an Online-Glückspielen über eine deutschsprachige Webseite der Beklagten teilgenommen. Sie verlor unterm Strich dabei rund 15.000 Euro. Ihren Verlust forderte sie nun von der Betreiberin des Online-Casinos zurück.
Die Klage war erfolgreich. Das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet war nach § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag verboten. Die Beklagte habe gegen dieses Verbot verstoßen, führt das Landegericht Wuppertal aus. Die Spielverträge seien daher nichtig und die Beklagte habe keinen rechtlichen Anspruch auf die getätigten Spieleinsätze. Sie müsse daher der Klägerin ihren Verlust vollständig erstatten, entschied das Gericht.
Weiterführte das Gericht aus, dass die Regelungen des Glücksspielstaatsvertrags u.a. dem Schutz der Spieler vor suchtfördernden, ruinösen oder betrügerischen Erscheinungsformendes Glücksspiels dienen sollen. Dieses Ziel würde jedoch untergraben, wenn der Anbieter verbotener Online-Glücksspiele das Geld der Spieler behalten dürfte. Den Anbietern würde dadurch nur ein Anreiz gesetzt, ihr illegales Angebot fortzusetzen.
Dem Rückzahlungsanspruch der Klägerin stehe auch nicht entgegen, dass sie an verbotenen Online-Glücksspielen teilgenommen hat. Nach eigenen Angaben habe sie von dem Verbot keine Kenntnis gehabt und die Beklagte habe nicht das Gegenteildargelegt, so das LG Wuppertal.
„Zum1. Juli 2021 wurden die Regeln für das Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland zwar gelockert. Doch das gilt nicht rückwirkend und außerdem ist für das Angebot nach wie vor eine in Deutschland gültige Lizenz zwingenderforderlich. Daher haben viele Spieler nach wie vor gute Chancen, ihre Verluste zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.