Illegale Online-Casinospiele und Sportwetten: Spieler erhält 90.000 Euro zurück

6.7.2023
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Istvan Cocron

München, 05.07.2023. Über 90.000 € hatte ein Mandant von CLLB Rechtsanwälte innerhalb von zwei Jahren bei Online-Glücksspielen verzockt. Sein Glücke versuchte er bei klassischen Casinospielen, bei Sportwetten oder beim Pokern im Internet – am Ende gewann immer die Bank. Das Blatt hat sich nun gewendet: Mit Urteil vom 26.05.2023 entschied das Landgericht Braunschweig, dass die beklagte Anbieterin der Online-Glücksspiele den Verlust vollständig ersetzen muss, da sie nicht über die in Deutschland notwendige Lizenz verfügte. Ihr Angebot war somit illegal.

 

Der Spieler nahm zwischen 2015 und 2017 über Webseiten der Beklagten an Online-Glücksspielen teil. Doch weder am virtuellen Pokertisch noch bei bei Casinospielen oder bei Sportwetten im Internet hatte er Glück. Auf über 90.000 Euro summierten sich seine Verluste. Dass Online-Glücksspiele, zu denen auch Online-Sportwetten und Online-Poker zählen, in Deutschland  bis auf wenige Ausnahmen bis zum 1. Juli 2021 verboten waren, wusste er nicht. Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte: „Wir haben für unseren Mandanten die Rückzahlung seiner Verluste verlangt, da die Beklagte keine Genehmigung für ihre Glücksspiel-Angebote in Deutschland hatte."

 

Das Landgericht Braunschweig gab der Klage statt. Online-Glücksspiele waren laut § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag in Deutschland verboten. Die Beklagte haben mit ihrem Angebot gegen dieses Verbot verstoßen. Die abgeschlossenen Verträge mit dem Kläger seien daher nichtig. Die Beklagte müsse somit den Verlust vollständig erstatten und habe keinen rechtlichen Anspruch auf die Spieleinsätze, so das Gericht. Das gelte auch für die Verluste beim Online-Poker. Das Landgericht Braunschweig folgte dem Argument der Beklagten, dass sie lediglich eine sog. Tischgebühr einbehalten und ansonsten die Spiele nur organisiert habe, nicht.

 

Dem Rückzahlungsanspruch des Klägers stehe nicht entgegen, dass er durch seine Teilnahme an den Online-Glücksspielen ggf. selbst gegen das Verbot verstoßen habe. Ziel des Verbots aus dem Glücksspielstaatsvertrag sei u.a. der Spielerschutz, die Verhinderung von Glücksspielsucht und der Ausbreitung von illegalen Glücksspielen entgegenzuwirken. Diese Ziele würden unterlaufen, wenn der Ausrichter verbotener Online-Glücksspiele das Geld behalten dürfte. Dies wäre geradezu eine Aufforderung die illegalen Angebote weiter zu betreiben, so das Gericht.

 

Zudem sei nicht ersichtlich, dass dem Kläger das Verbot bekannt war. Diese Kenntnis könne nicht generell vorausgesetzt werden. Auch die die entsprechenden Lizenzhinweise auf den Webseiten der Beklagten sowie die Berichterstattung in den Medien seien dafür nicht ausreichend. Zudem habe die Beklagte selbst den Eindruck erweckt, dass ihr Angebot legal ist, führte das Landgericht Braunschweig weiteraus.

 

Rechtsanwalt Cocron: „Das Urteil zeigt, dass Spieler gute Chancen haben, ihre Verluste aus verbotenen Online-Glücksspielen, inklusive Sportwetten zurückzuholen. Zum 1. Juli 2021 wurde das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag etwas gelockert. Das gilt jedoch nicht rückwirkend und eine Lizenz ist nach wie vor zwingend erforderlich“,

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