Geld bei lottoland.com verzockt – Spieler erhält Verlust zurück
München, 15.06.2023. Ein Spieler hatte bei Online-Glücksspielen über die deutschsprachige Internetseite lottoland.com kein Glück. Er hatte bis 2022 hohe Verluste aufgetürmt. Nun hat sich das Blatt für ihn gewendet, CLLB Rechtsanwälte hat den Verlust fast vollständig für ihn zurückgeholt. Mit Urteil vom 14.06.2023 entschied das Landgericht Braunschweig, dass die Deutsche Lotto und Sportwetten Ltd. als Betreiberin der Webseite keinen Anspruch auf das Geld habe. Sie verfügt nicht über die in Deutschland erforderliche Lizenz für ihr Glücksspielangebot.
Der Mandant von CLLB Rechtsanwälte hatte zwischen 2016 und 2022 über die Webseitelottoland.com vergeblich sein Glück versucht. Rund 21.600 Euro verzockte er unterm Strich. In Deutschland waren Online-Glücksspiele bis zum 1. Juli 2021 grundsätzlich verboten. Auch nach diesem Stichtag müssen die Anbieter der Glücksspiele über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügen. Rechtsanwalt Cocron, der schon für zahlreiche Glücksspieler Geld zurückgeholt hat, sagt: „Da die Deutsche Lotto und Sportwetten Ltd., die seit 2019 die Webseite lottoland.com betreibt, nicht über eine solche Lizenz verfügt, haben wir von ihr die Rückzahlung des Verlusts verlangt“.
Auch in diesem Fall war die Klage ganz überwiegend erfolgreich. Seit April 2019 betreibt die Beklagte die Webseite und müsse die Verluste, die dem Kläger seit dem entstanden sind, zurückzahlen. In Zahlen rund 19.400 Euro. Für die Verluste vor April 2019 stehe die Beklagte nicht in der Haftung, entschied das Landgericht Braunschweig.
Es führte zur Begründung aus, dass die Beklagte mit ihrem Angebot gegen das Verbot von Online-Glücksspielen gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag verstoßen habe. Es sei immer noch zwingend eine in Deutschland gültige Konzession erforderlich, auch nachdem dieses Verbot mit Wirkung zum 1. Juli 2021 gelockert wurde, um öffentliche Glücksspiele im Internet anbieten zu dürfen. Die Beklagte verfüge über eine solche Erlaubnis jedoch nicht. Die geschlossenen Spielverträge mit dem Kläger seien daher nichtig. Die Beklagte habe somit keinen rechtlichen Anspruch auf die Spieleinsätze des Klägers und müsse den Verlust erstatten.
Dass der Kläger mit seiner Teilnahme ggf. selbst gegen das Verbot verstoßen haben, stehe dem Rückzahlungsanspruch des Spielers nicht entgegen. Denn es sei nicht ersichtlich, dass er Kenntnis davon hatte, dass die Online-Glücksspiele illegal waren. Die Beklagte habe auch nicht das Gegenteil bewiesen, so das Landgericht Braunschweig.
Zudem sei der Sinn der Verbots der Schutz des Spielers vor Manipulation, Folgekriminalität und Gesundheitsgefahren sowie die Suchtprävention. Diese Ziele würden unterlaufen, wenn die Anbieter der illegalen Glücksspiele den Verlust der Spieler auch noch behalten dürften. Dadurch würde ein erheblicher Anreizgeschaffen, das illegale Angebot aufrechtzuerhalten, so das Gericht weiter.
Rechtsanwalt Cocron: „Das Urteil zeigt, dass die Novellierung des Glücksspielstaatsvertrags und die damit verbundene Lockerung des Verbots für Online-Glücksspiele in vielen Fällen ohne Belang ist. Öffentliche Glücksspiele ohne gültige Lizenz sind im Internet verboten. Spieler haben daher gute Chancen, ihre Verluste zurückzuholen –unabhängig davon, ob sie vor oder nach dem 1. Juli 2021 entstanden sind“.