EuGH – Spieler können Verluste aus illegalen Online-Glücksspielen zurückfordern

16.4.2026
|
Thomas Sittner

München, 16.04.2026. Der Europäische Gerichtshof hat heute in der Rechtssache C-440/23 entschieden, dass das frühere absolute deutsche Verbot von Online-Glücksspielen nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2012 nicht gegen die europäische Dienstleistungsfreiheit(Art. 56 AEUV) verstößt. Damit hat der EuGH die Tür für die Rückforderung von Verlusten aus Glücksspielen im Internet weit aufgemacht. „Spieler in Deutschland haben nach dem Urteil des EuGH beste Chancen, ihre Verluste von denAnbietern verbotener Online-Glücksspiele zurückzufordern“, sagt Rechtsanwalt Thomas Sittner, CLLB Rechtsanwälte.

Hintergrund: In Deutschland galt - mit Ausnahme von Schleswig-Holstein – gemäß Glücksspielstaatsvertrag von 2012 bis zum 30. Juni 2021 ein Totalverbot für Online-Glücksspiele. Das hat aber viele Veranstalter nicht abgeschreckt und siehaben ihre illegalen Glücksspiele im Internet trotz des Verbots auch fürSpieler in Deutschland leicht zugänglich gemacht. „Die Konsequenz ist, dass zahlreiche Gerichte in Deutschland bereits entschieden haben, dass die Spieler ihre Verluste aus den verbotenen Online-Glücksspielen zurückfordern können“, so Rechtsanwalt Sittner.

Anbieter der Online-Glücksspiele argumentieren hingegen, dass das deutsche Verbot gegendie europäische Dienstleistungsfreiheit verstoße und auch ausländische Genehmigungen in Deutschland anerkannt werden müssten.

Über diese Frage hatte heute der Europäische Gerichtshof zu entscheiden und der EuGHstärkte die Spielerrechte. In dem mit Spannung erwarteten Urteil machte der EuGH deutlich, dass das deutsche Verbot von Online-Glücksspielen nicht gegen EU-Recht verstößt. Der EuGH entschied: „Ein Verbraucher kann von in einemanderen Mitgliedstaat ansässigen Anbietern die Erstattung verlorener Einsätzeverlangen, wenn die betreffenden Spiele in seinem Wohnsitzstaat verboten waren.“ „Damit können Spieler in Deutschland ihre Verluste aus verbotenen Online-Glücksspielen zurückfordern“, so Rechtsanwalt Sittner.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein Spieler in Deutschland an Online-Glücksspielen eines Anbieters aus Malta teilgenommen. Da der Veranstalter nicht über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügte, verlangte er die Rückzahlung seiner Verluste, da die abgeschlossenen Verträge nichtig seien. Der EuGH musste nun entscheiden, ob das deutsche Verbot mit EU-Recht vereinbar ist und Spieler ihre Verluste zurückfordern können.

Der EuGH stellte klar, dass das EU-Recht einer nationalen Regelung, die Online-Glücksspiele zum Schutz der Allgemeinwohls verbietet, nicht entgegensteht. Daran ändere auch die spätere Einführung einer Erlaubnisregelung nichts.

Bis zu der Entscheidung des EuGH lagen in Deutschland viele Verfahren auf Eis. Esist zu erwarten, dass die Verfahren jetzt wieder Fahrt aufnehmen. „Da der EuGH die Rechtmäßigkeit des deutschen Verbots von Online-Glücksspielen bestätigt hat, haben die Spieler nun noch bessere Chancen, ihre Verluste zurückzuholen“,so Rechtsanwalt Sittner.

Der EuGH entschied zwar über das deutsche Verbot von Online-Glücksspielen bis zum 30. Juni 2021. Aber auch danach waren und sind Online-Glücksspiele in Deutschland nur zulässig, wenn der Anbieter eine deutsche Lizenz erhalten hat und sich an die Auflagen, wie ein monatliches Einzahlungslimit in Höhe vonmaximal 1.000 Euro, hält. Rechtsanwalt Sittner: „Es bestehen also auch gute Aussichten, Verluste, die nach dem 30. Juni 2021 entstanden sind, zurückzuholen.“

Sie möchten vom Online Casino Ihr Geld zurück?

Beantworten Sie nur 3 kurze Fragen und sichern Sie sich unsere kostenfreie und unverbindliche Beratung.