CLLB Rechtsanwälte holt von Online-Casino 60.000 Euro zurück

18.1.2023
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Istvan Cocron

München,18.01.2023. Beim Roulette wollte die Kugel im Online-Casino einfach nicht so fallen, wie der Spieler es sich gewünscht hat. Er hatte am Ende mehr als 60.000 Euro verloren. Das bedeutete für den Spieler jedoch nicht „Rien ne va plus“. Denn CLLB Rechtsanwälte hat erreicht, dass die Betreiberin des Online-Casinos den Verlustzurückzahlen muss. Das LG Dortmund hat das mit Urteil vom 06.01.2023entschieden. Zur Begründung führte das Landgericht aus, dass die Beklagte gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen habe.

 

Bis Ende Juni 2021 galt in Deutschland für Online-Glücksspiele gemäß Glücksspielvertrag ein weitreichendes Verbot. Die Anbieter der Glücksspielemachten im Internet trotz des Verbots ihre Online-Casinos auch für Spieler in Deutschland über deutschsprachige Webseiten leicht zugänglich. „Da sie damit gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, haben sie keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld und die Spieler können ihre Verluste zurückverlangen“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, der schon Geld von den Online-Casinos für zahlreiche Spieler zurückgeholt hat.

 

Der Kläger Im vorliegenden Fall hatte an Online-Glücksspielen über eine Webseite der Beklagten teilgenommen und verlor am „Roulette-Tisch“ insgesamt mehr als 60.000 Euro. Er war davon ausgegangen, dass die Online-Glücksspiele der beklagten Betreiberin des Online-Casinos legal waren. Tatsächlich verfügte die Betreiberin für ihr Angebot aber nicht über eine in Deutschland gültige Lizenz. „Wir haben daher die Rückzahlung des Verlusts gefordert“, so Rechtsanwalt Cocron.

 

Das Gericht folgte der Argumentation und entschied, dass der Kläger Anspruch auf die Erstattung seines Verlusts habe. Zur Begründung führte das LG Dortmund aus, dass das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internetgemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag verboten war und die Beklage gegen dieses Verbot verstoßen habe. Das habe zur Folge, dass die geschlossenen Verträge nichtig sind und die Beklagten den Verlust daher zurückzahlen müsse.

 

Die Regeln für Online-Glücksspiele wurden zwar zum 1. Juli 2021 gelockert. „Das gilt jedoch nicht rückwirkend und eine in Deutschland gültige Lizenz ist für das öffentliche Angebot von Glücksspielen im Internet nach wie vor zwingenderforderlich. Daher haben Spieler weiterhin gute Chancen, ihre Verluste zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.

 

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