CLLB Rechtsanwälte holt Verlust von Bwin zurück

17.5.2023
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Istvan Cocron

München,17.05.2023. Bwin Deutschland muss einem Mandanten von CLLB Rechtsanwälte seinen Verlust erstatten, den er bei seiner Teilnahme an Online-Casinospielen erlitten hat. Die abgeschlossenen Spielverträge seien nichtig, da Bwin nicht über die in Deutschland erforderliche Erlaubnis für das Angebot von öffentlichen Online-Casinospielen verfügt habe. Der Kläger habe Anspruch auf die Rückzahlung seines Verlusts, entschied das Landgericht Ansbach mit Urteil vom 11.05.2023.

 

Zwischen August 2017 und Dezember 2020 hatte der Mandant von CLLB Rechtsanwälte über die deutschsprachige Domain www.bwin.com an Online-Casinospielen teilgenommen und verloren. Über eine in Deutschland gültige Konzession für das Anbieten von Online-Glücksspielen hat Bwin in diesem Zeitraum nicht verfügt, das Angebot von Online-Casinospielen wurde inzwischen eingestellt.

 

Rechtsanwalt István Cocron: „Online-Glücksspiele dürfen in Deutschland ohne eine gültige Lizenz nicht veranstaltet werden. Werden sie dennoch auch ohne eine solche Erlaubnis angeboten, sind die Online-Glücksspiele illegal. Das hat zur Folge, dass die Spieler ihr Geld zurückverlangen können, da die abgeschlossenen Spielverträge nichtig sind. Wir haben daher für unseren Mandanten auf die Rückzahlung seines Verlusts geklagt“.

 

Die Klage hatte Erfolg. Bwin müsse den Verlust erstatten, entschied das Landgericht Ansbach. Zur Begründung führte es aus, dass das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag verboten war. Da die Beklagte gegen dieses Verbot mit ihrem Angebot verstoßen habe, seien die abgeschlossenen Spielverträge mit dem Kläger nichtig. Somit habe die Beklagte die Spieleinsätze ohne rechtlichen Grund erlangt und müsse den Verlust erstatten.

 

Das Gericht weiter: Dem Rückzahlungsanspruch des Klägers stehe nicht entgegen, dass er mit seiner Teilnahme an den Online-Glücksspielen ebenfalls gegen das Verbot verstoßen haben könnte. Das Verbot diene dazu, die Spieler zu schützen. Das Landgericht Ansbach führt aus: Könnten die Anbieter der illegalen Online-Glücksspiele die Spieleinsätze behalten, würde der Sinn der Verbotsgesetzes unterlaufen und die Initiatoren der Glücksspiele würden geradezu zum Weitermachen eingeladen.

 

Weiter sei auch nicht ersichtlich, dass dem Kläger das Verbot für Online-Glücksspiele bekannt war oder er sich diesem leichtfertig verschlossen habe. Zumal die Beklagte ihm mit E-Mail vom 18. Mai 2021 erklärt habe, dass ihr Glücksspiel-Angebot im Deutschland auf legaler Basis angeboten werde, so das Gericht.

 

Rechtsanwalt Cocron: „Erst zum 1. Juli 2021 wurden die Regelungen für Online-Glücksspiel in Deutschlandgelockert. Das gilt jedoch nicht rückwirkend. Zudem ist eine entsprechende Lizenz sowohl für das Angebot von Casinospielen als auch von Sportwetten weiterhin zwingend in Deutschland erforderlich. Es bestehen also nach wie vor gute Chancen, Verluste von den Online-Casinos zurückzuholen“.

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