CLLB Rechtsanwälte holt Verlust beim Online-Poker zurück

8.3.2023
|
Istvan Cocron

München,08.03.2023. Ein Spieleraus Bayern hatte Pech beim Online-Poker. Seine Verluste türmten sich im Laufe der Zeit auf rund 37.000 Euro auf. Er kann nun aufatmen, denn CLLB Rechtsanwälte hat am Landgericht München erstritten, dass die Anbieterin der Online-Pokerspiele den Verlust vollständig erstatten muss. Da die Beklagte nicht über die erforderliche Lizenz für ihr Angebot von Online-Glücksspielen verfügte, habe sie keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld, entschied das Landgericht München mit Urteil vom 03.03.2023.

 

In Deutschland galt bis Ende Juni 2021 ein umfassendes Verbot für Online-Glücksspiele. Doch auch danach haben die Anbieter von Online-Glücksspielen keinen Freifahrtschein. Nur wenn sie eine in Deutschlandgültige Lizenz für das Vermitteln und Veranstalten von öffentlichen Glücksspielen im Internet haben, dürfen sie auch Spieler mit Wohnsitz in Deutschland an den Online-Glücksspielen teilnehmen lassen. „Aber viele Anbieterhaben auch ohne die erforderliche Genehmigung ihre Online-Casinos über deutschsprachige Webseiten für Spieler in Deutschland leicht zugänglichgemacht. Da ihr Angebot ohne Lizenz illegal ist, können Spieler ihren Verlustzurückfordern“, sagt Rechtsanwalt István Cocron. Das gilt auch für Verluste beim Online-Poker, wie das Urteil des LG München zeigt.

 

Der Mandant von CLLB Rechtsanwälte hatte über die deutschsprachige Webseite der beklagten Anbieterin von April 2020 bis November 2021 an Online-Pokerspielen teilgenommen und dabei unterm Strich rund 37.000 Euro verloren. Die Anbieterin verfügte nicht über eine in Deutschland gültige Lizenz in diesem Zeitraum. Die Lizenz wurde ihr erst Ende 2022 verliehen. „Da das Angebot somit illegal war, forderten wir den Verlust zurück“, so Rechtsanwalt Cocron, der schon für zahlreiche Spieler Geld von Online-Casinos zurückgeholt hat.

 

Das Gericht entschied auch in diesem Fall, dass der Kläger Anspruch auf die vollständige Rückzahlung seines Verlustes hat. Gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag sei das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten gewesen. Da gegen dieses Verbot von der Beklagten verstoßen wurde, seien die Verträge über die Teilnahme am Online-Poker nichtig. Die Beklagte habe somit keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld und müsse dem Kläger seinen Verlust zurückzahlen, so das Landgericht München.

 

Dem Argument der Beklagten, dass sie lediglich einen geringen Teil der getätigten Einsätze als Gebühren einbehalte und sie ansonsten im Auftrag der Spieler weiterleite, folgte das Gericht nicht. Der Kläger habe seine Einsätze unmittelbar an die Beklagte gezahlt und dann wurden sie seinem Account gutgeschrieben. Ob von dort anschließend Einsätze an andere Spielerweitergeleitet werden, sei ohne Belang, führte das Gericht aus.

 

Ziel der Verbots aus dem Glücksspielstaatsvertag sei der Schutz der Spieler vor Spielsucht und die Kriminalprävention. Schon der einseitige Verstoß der Beklagten gegen das Verbot führe schon zur Nichtigkeit der geschlossenen Verträge. Dem Rückzahlungsanspruch des Klägers stehe auch nicht entgegen, dass er durch seine Teilnahme am Online-Poker ggf. selbst gegen ein Verbot verstoßen habe. Dass er das Verbot von Online-Glücksspielen gekannt habe, sei nicht ersichtlich. Die Existenz verschiedenartigster Verbotsgesetze könne nicht als bekannt vorausgesetzt werden, so das Gericht. Das Gegenteil habe die Beklagte auch nicht bewiesen.

 

„Die Regelungen für Online-Glücksspiel in Deutschland wurden zwar zum 1. Juli 2021 gelockert. Das gilt jedoch nicht rückwirkend. Zudem ist eine entsprechende Lizenz für das Angebot von Online-Casinospielen, Online-Poker und Online-Sportwetten weiterhin zwingend in Deutschland erforderlich. Es bestehen also nach wie vor gute Chancen, Verluste von den Online-Casinos zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.

 

Sie möchten vom Online Casino Ihr Geld zurück?

Beantworten Sie nur 3 kurze Fragen und sichern Sie sich unsere kostenfreie und unverbindliche Beratung.