CLLB Rechtsanwälte holt knapp 30.000 Euro von Online-Casino zurück

29.3.2023
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Istvan Cocron

München,29.03.2023. Das Landgericht München hat mit Urteil vom 23.03.2023 entschieden, dass die Betreiberin eines Online-Casinos einem Glücksspieler seinen Verlust vollständig ersetzen muss. Rund 29.300 Euro hatte der Mandant von CLLB Rechtsanwälte im Lauf der Zeit bei Online-Glücksspielen verloren. Weil die beklagte Betreiberin des Online-Casinos nicht über die erforderliche Lizenz verfügte, erhält er nach dem Urteil des Landgerichts München das Geld zurück.

 

Zum wiederholten Mal hat CLLB Rechtsanwälte verloren geglaubtes Geld von einem Online-Casino zurückgeholt. Hintergrund ist, dass bis auf wenige Ausnahmen Glücksspiele im Internet in Deutschland verboten waren. Die abgeschlossenen Spielverträge sind nichtig, da die Anbieter der Online-Glücksspiele gegen dieses Verbot verstoßen haben. „Folge ist, dass die Spieler ihren Verlust zurückfordern können“, so Rechtsanwalt István Cocron.

 

Indem zu Grunde liegenden Fall hatte der Spieler unterm Strich rund 29.300 Euro verloren, indem er von seiner Wohnung in München aus, über eine deutschsprachige Webseite der beklagten Betreiberin des Online-Casinos zwischen Mai 2015 und Juli 2021 an Online-Glücksspielen teilgenommen hatte. Dabei war er davon ausgegangen, dass das Angebot der Beklagten legal war. Um Online-Glücksspiele in Deutschlang anbieten zu können, verfügte sie aber tatsächlich nicht über die erforderliche Lizenz. „Daher haben wir für unseren Mandanten die Rückzahlung des erlittenen Verlustes von der Anbieterin der Online-Glücksspiele verlangt“, so Rechtsanwalt Cocron.

 

Die Klage hatte am Landgericht München Erfolg. Laut § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag war das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten, machte das Gericht deutlich. Gegen dieses Verbot habe die beklagte Betreiberin des Online-Casinos verstoßen. Folge sei, dass die Spieleinsätze ohne Rechtsgrund erfolgten und der abgeschlossene Spielvertrag gemäß § 134 BGB nichtig sei. Die Beklagte habe daher keinen Anspruch auf das Geld und müsse dem Kläger seinen Verlust vollständig ersetzen, urteilte das Landgericht München.

 

Sinn und Zweck des Verbots von Online-Glücksspielen seien der Gesundheitsschutz bzw. die Suchtprävention gewesen. Wenn die abgeschlossenen Spielverträge als rechtswirksam angesehen werden, würde dieses Ziel aber verfehlt, führte das Landgericht aus.

 

Zudem sei nach § 4 Abs. 4 Glücksspielvertrag nur das Veranstalten und Vermitteln von Online-Glücksspielen verboten gewesen. Das Verbot richte sich somit nicht gegen die Spieler, sondern nur gegen die Betreiber der Online-Casinos. Das Landgericht München machte deutlich, dass dem Kläger daher kein Verstoß vorzuwerfen sei. Außerdem seien die Rückforderungsansprüche auch nicht verjährt, so dass Gericht weiter, da der Kläger erst 2021 von der Illegalität des Online-Glücksspiels Kenntnis erlangt habe.

 

Spieler haben gute Chancen, ihre Verluste zurückzuholen“, sagt Rechtsanwalt Cocron. „Das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland wurde zwar zum 1. Juli 2021 etwas gelockert. Das gilt jedoch nicht rückwirkend und nach wie vor ist eine gültige Lizenz für das Angebot von Glücksspielen in Deutschland erforderlich.

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