CLLB Rechtsanwälte holt 93.000 Euro zurück - Online-Sportwetten

27.9.2022
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Istvan Cocron

München,13.09.2022. Ohne eine gültige Lizenz läuft, wie auch bei Online-Glücksspielen,  bei Sportwetten gar nichts. CLLB Rechtsanwälte konnten daher jetzt rund 93.000 Euro für einen Mandanten zurückholen, der bei Sportwetten im Internet einen hohen Verlust gemacht hat. Mit Urteil vom02.09.2022 hat das Landgericht Köln entschieden, dass die Anbieterin der Online-Sportwetten den Verlust vollständig ersetzen muss, weil sie nicht im Besitz der erforderlichen Konzession für ihr Angebot war (Az.: 37 O 317/20).

 

In Deutschland galt bis Ende Juni 2021 ein weitreichendes Verbot für Glücksspiele im Internet. Auch für Online-Sportwetten gab es keinen Freifahrtschein. „Auch wenn die Werbung für Online-Sportwetten weit verbreitet war, sind sie nur erlaubt gewesen, wenn die Bundesländer eine Ausnahme gemacht und dem Anbieter die erforderliche Lizenz für ihr Angebot erteilt haben. Das ist jedoch längst nicht immer der Fall. Die Sportwetten im Internet sind verboten, sofern keine erforderliche Lizenz vorliegt. Folge davon ist, dass die Spieler ihre Verluste vom Anbieter zurückfordern können“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

 

Ein Spieler aus Nordrhein-Westfalen hatte im vorliegenden Fall zwischen August 2017und Dezember 2019 über eine deutschsprachige Webseite an Online-Sportwetten teilgenommen und dabei knapp 93.000 Euro verloren. Die Anbieterin der Sportwetten mit Sitz in Gibraltar verfügte in diesem Zeitraum über keine in NRW gültige Konzession für ihr Angebot. „Den Verlust forderten wir daher zurück“, so Rechtsanwalt Cocron.

 

Die Klage war erfolgreich. Das Landgericht Köln entschied, dass der Kläger Anspruch auf die Rückzahlung seines Verlusts habe. Das Vermitteln und Veranstalten öffentlicher Glücksspiele im Internet sei gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag verboten gewesen. Die Beklagte habe mit ihrem Angebot gegen dieses Verbot verstoßen. Die abgeschlossenen Verträge seien daher nichtig und die Beklagte habe keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld, so das Gericht.

 

Das Landgericht Köln machte dabei deutlich, dass es sich auch bei Online-Sportwetten um Glücksspiele handele und sie daher unter das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertag fallen. Der Vertrag sehe zwar auch vor, dass die Bundesländer Sportwetten im Internet erlauben können. Dass die Anbieter über eine entsprechende Konzession verfügen, sei aber Voraussetzung dafür. Die Beklagte habe aber unstreitig nicht über eine solche Lizenz verfügt. Daher sei ihr Angebot von Online-Sportwetten illegal gewesen und sie müsse den Verlusterstatten, so das Gericht.

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