CLLB Rechtsanwälte holt 67.600 Euro von Online-Casino zurück

4.4.2023
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Istvan Cocron

München,04.04.2023. Verluste in Höhe von 67.600 Euro hatte ein Spieler bei Glücksspielen im Internet aufgetürmt. Er kann jetzt aufatmen, weil CLLB Rechtsanwälte das Geld für ihn am Landgericht Fulda zurückgeholt hat. Mit Urteil vom vom 20.03.2023 entschied das Gericht, dass die beklagte Betreiberin des Online-Casinos den Verlust vollständig ersetzen muss, da sie mit ihrem Angebot gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen habe.

 

Zahlreiche Spieler haben bei Glücksspielen im Internet schon hohe Summen verloren. Da bis Ende Juni 2021 die Online-Glücksspiele in Deutschland grundsätzlich illegal waren, können die Spieler ihre Verluste allerdings zurückfordern. Bereits in vielen Fällen hat CLLB Rechtsanwälte verloren geglaubtes Geld von Online-Casinos zurückgeholt – so auch dieses Mal.

 

In diesem Fall hatte der Mandant von CLLB Rechtsanwälte über eine deutschsprachige Webseite zwischen 2013 und 2020 an Online-Glücksspielen teilgenommen und dabei unterm Strich 67.600 Euro verloren. Dass die Betreiberin des Online-Casinos für ihr Angebot von Online-Glücksspielen nicht über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügte und die Glücksspiele somit illegal waren, wusste der Kläger zu diesem Zeitpunkt noch nicht. Der Kläger war davon ausgegangen, dass es sich um ein legales Angebot handelte, zumal u.a. auch Prominente dafür Werbung machten. Von der möglichen Illegalität hatte er erst Ende 2021 erfahren und wandte sich schließlich an CLLB Rechtsanwälte. „Wir haben für unseren Mandanten dann die Rückzahlung seines Verlusts gefordert“, sagt Rechtsanwalt István Cocron.

 

Die Klage hatte am Landgericht Fulda Erfolg. Zur Begründung führte das LG Fulda aus, dass das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet in Deutschland gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag verboten war und die Beklagte gegen dieses Verbot verstoßen habe. Der Vertrag zwischen Kläger und Beklagten sei wegen dieses Verstoßes gemäß § 134 BGB nichtig. Der Kläger habe daher Anspruch auf die vollständige Rückzahlung seines Verlustes.

 

In erster Linie richte sich das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag gegen die Anbieter der Online-Glücksspiele und diene u.a. der Suchtprävention, dem Jugendschutz und dem Schutz der Spieler. Selbst wenn der Spieler durch seine Teilnahme an den Online-Glücksspielen auch gegen das Verbot verstoßen haben sollte, stehe das seinem Rückforderungsanspruch nicht im Weg, machte das Gericht im vorliegenden Fall klar. Denn es sei nicht ersichtlich, dass ihm die Illegalität der Glücksspiele im Internet bekannt war und auch die Beklagte habe dies nicht dargelegt, so das Landgericht Fulda.

 

„Inzwischen gibt es eine lange Reihe von Urteilen, die belegen, dass Spieler gute Chancen haben, ihre Verluste aus Online-Glücksspielen zurückzuholen. Das Verbot von Glücksspielen im Internet wurde zwar zum 1. Juli 2021 gelockert. Das gilt jedoch nicht rückwirkend und eine Lizenz ist für das Anbieten von Online-Glücksspielen nach wie vor zwingend erforderlich“, so Rechtsanwalt Cocron.

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