CLLB Rechtsanwälte holt 25.500 Euro von pokerstars zurück

14.3.2023
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München, 14.03.2023. Über die Webseite pokerstars.eu/de versuchte ein Spieler sein Glück bei Online-Glücksspielen. Verluste in Höhe von rund 25.500 Euro bestanden jedoch am Ende. Nun erhält er sein Geld zurück. Mit Urteil vom 13.03.2023 entschied das Landgericht Hannover, dass die beklagte Betreiberin der Webseite mit ihrem Angebot gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen hat und den Verlust daher ersetzen muss. CLLB Rechtsanwälte hat das Urteil erstritten.

 

Für Online-Glücksspiele wie Casinospiele, Online-Poker oder Online-Sportwetten galt in Deutschland bis Ende Juni 2021 ein umfassendes Verbot. Zahlreiche Veranstalter von öffentlichen Glücksspielen im Internet hielt dieses Verbot jedoch nicht davon ab, ihr Angebot über deutschsprachige Webseiten auch für Spieler in Deutschland leicht zugänglich zu machen. „Da sie damit gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, haben sie keinen Anspruch auf das Geld. Die Spieler können ihre Verluste daher zurückverlangen“, erklärt Rechtsanwalt István Cocron, der schon für zahlreiche Spieler Geld von Online-Casinos zurückgeholt hat.

 

Der Mandant von CLLB Rechtsanwälte im vorliegenden Fall hatte von 2014 bis 2021 über die deutschsprachige Domain pokerstars.eu/de an Online-Glücksspielen teilgenommen und dabei insgesamt rund 25.500 Euroverloren. Für Malta verfügte die Betreiberin der Webseite für ihr Angebot von Online-Glücksspielen zwar über eine Lizenz, jedoch nicht für Deutschland. Der Kläger war davon ausgegangen, dass die angebotenen Online-Glücksspiele legal sind und erfuhr erst später, dass sie verboten waren. „Wir haben daher auf Rückzahlung des Verlusts geklagt“, so Rechtsanwalt Cocron.

 

Das Gericht bestätigte nun, dass der Kläger einen Anspruch auf die Rückzahlung seines Verlustes habe. Denn die Beklagte habe mit ihrem Angebot gegen § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag verstoßen, wonach das Vermitteln und Veranstalten öffentlicher Glücksspiele im Internet in diesem Zeitraum verboten war. Daher seien die geschlossenen Verträge nichtig und die Beklagte habe keinen Rechtsanspruch auf das Geld, entschied das Landgericht Hannover.

 

Das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag diene dem Schutz vor Spielsucht und anderen Risiken. Auch wenn das Verbot vielfach umgangen worden sei, führe dies nicht dazu, dass Verstöße nicht verfolgt werden müssen. Am Ende würde das bedeuten, dass die Veranstalter der verbotenen Glücksspiele ihr illegales Angebot immer fortsetzen könnten, schloss sich das LG Hannover der Rechtsprechung des OLG Braunschweig an. Auch wenn die Regeln für Online-Glücksspiele ab dem 1. Juli 2021 etwas gelockert wurden, führe dies nicht rückwirkend zu einem Entfall des Verbots.

 

Auch stehe dem Rückzahlungsanspruch des Klägers nicht entgegen, dass er durch seine Teilnahme an Online-Glücksspielen ggf. selbst gegen ein Verbot verstoßen habe. Es sei nicht ersichtlich, dass er das Verbot von Online-Glücksspielen kannte. Die Beklagte habe auch nicht das Gegenteil dargelegt, so das Gericht weiter.

 

Weiter machte das LG Hannover deutlich, dass auch die Rückzahlungsansprüche für die Verluste des Klägers aus dem Jahr 2018 nicht verjährt sind. Die dreijährige Verjährungsfrist beginne erst mit der Kenntnis des Spielers, dass die Online-Glücksspiele verboten waren und er seinen Verlustzurückfordern kann. Diese Kenntnis habe er erst 2021 erlangt, machte das Gericht deutlich.

 

„Das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag wurde zwar zum 1. Juli 2021 etwas gelockert. Das gilt jedoch nicht rückwirkend. Zudem müssen die Anbieter über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügen, was nach wie vor häufig nicht der Fall ist. Spieler haben daher gute Chancen, ihren Verlust zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.

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