CLLB Rechtsanwälte holt 14.300 Euro von Online-Casino zurück

29.3.2023
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Istvan Cocron

München,28.03.2023. Man muss nicht zwangsläufig ins Casino gehen, wenn man sein Glück beim Roulette, Black Jack oder anderen Glücksspielen versuchen möchte.  Das nächste Online-Casino ist nur einen Klick entfernt. Am Ende gewinnt immer nur die Bank, diese Binsenweisheit gilt auch bei Glücksspielen im Internet. Dennoch gibt es einen gravierenden Unterschied. Wie ein Urteil des Landgerichts Regensburg vom 27.03.2023 zeigt, können Verluste bei Online-Glücksspielen ggf. zurückgeholt werden.  Das Gericht urteilte, dass die beklagte Betreiberin eines Online-Casinos einem Spieler seinen Verlust in Höhe von 14.300 Euro vollständig erstatten muss. Dies begründete es damit, dass die Beklagte nicht über die erforderliche Lizenz für ihr Angebot verfügte. Das Urteil hat CLLB Rechtsanwälte erstritten.

 

Ohne über eine in Deutschland gültige Lizenz zu verfügen betrieb die Beklagte eine deutschsprachige Internet-Domain, auf der sie die Teilnahme an Online-Glücksspielen anbot. Der Kläger nutzte das Angebot in der Annahme, dass das Angebot legal sei und versuchte zwischen März 2019 und Dezember 2021 sein Glück bei den Online-Casinospielen. Ohne Erfolg. Am Ende hatte er insgesamt14.300 Euro verloren.

 

„Da die abgeschlossenen Verträge nichtig sind, haben wir den Verlust für unseren Mandanten zurückgefordert. Mit ihrem Angebot hat die Betreiberin des Online-Casinos nämlich gegen das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen.“, erklärt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

 

Das Landgericht Regensburg folgte der Argumentation. Es machte deutlich, dass gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag Online-Glücksspiele in Deutschland verboten waren. Die Beklagte habe ihr Angebot dennoch auch Spielern in Deutschland zugänglich gemacht und somit gegen das Verbot verstoßen. Die Beklagte müsse dem Kläger den Verlust in Höhe von 14.300 Euro vollständig ersetzen, entschied das Gericht. Die Verträge seien gemäß § 134 BGB nichtig und die Spieleinsätze ohne Rechtsgrund erfolgt.

 

Maßgeblich sei der Zeitpunkt des Vertragsschlusses im März 2019. Dadurch komme es auf eine mögliche spätere Legalisierung des Angebots nicht an, da diese nicht rückwirkend auf den Vertrag anzuwenden sei, führte das Gericht aus. Das Landgericht Regensburg machte deutlich, dass zum 1. Juli 2021 das weitreichende Verbot für Online-Glücksspiele in Deutschland zwar etwas gelockert wurde. Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses habe es aber keinerlei relevante Duldung für Online-Glücksspiele gegeben.

 

Auch wenn der Kläger durch seine Teilnahme an den Online Glücksspielen möglicherweise gegen das Verbot verstoßen habe, stehe dies seinem Rückforderungsanspruch nicht im Weg. Dies sei nur der Fall, wenn er bewusst verbotswidrig gehandelt oder sich dem Verbot leichtfertig verschlossen hat. Das sei nicht ersichtlich und auch die Beklagte habe nicht das Gegenteil dargelegt, so das Gericht.

 

„Inzwischen gibt es eine lange Reihe von Urteilen, die belegen, dass Spieler gute Chancen haben, ihre Verluste aus Online-Glücksspielen zurückzuholen. Das Verbot von Glücksspielen im Internet wurde zwar zum 1. Juli 2021 gelockert. Das gilt jedoch nicht rückwirkend und eine Lizenz ist für das Anbieten von Online-Glücksspielen nach wie vor zwingend erforderlich“, so Rechtsanwalt Cocron.

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