Bwin muss Verlust in Höhe von 23.500 Euro an Spieler erstatten

28.9.2022
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München,28.09.2022. Ein Spieler hatte über eine Webseite von bwin ca. 23.500 Euro bei Online-Glücksspielen verloren. Nach letzte Woche ergangenem Urteil bekommt er das Geld zurück. Da die beklagte Betreiberin des Online-Casinos mit ihrem Angebot gegen das umfassende Verbot von Glücksspielen im Internet verstoßen habe, seien die Spieleinsätze ohne Rechtsgrund erfolgt und der Spieler habe Anspruch auf die Erstattung seines Verlusts, entschied das Landgericht Bielefeld mit Urteil vom21.09.2022 (Az.: 5 O 397/20).

 

Es wurde bereits von zahlreichen Gerichten entschieden, dass Spieler ihre Verluste aus Online-Glücksspielen zurückfordern können. Grund dafür ist, dass bis Ende Juni 2021 ein weitreichendes Verbot für Glücksspiele im Internet in Deutschlandgalt. „Viele Anbieter haben dennoch ihre Online-Casinos auch für Spieler in Deutschland über deutschsprachige Webseiten leicht zugänglich gemacht. Da sie damit gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, sind die abgeschlossenen Spielverträge nichtig und die Spieler können ihren Verlustzurückfordern“, erklärt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

 

Indem vor dem LG Bielefeld verhandelten Fall hatte der Kläger über eine deutschsprachige Webseite von bwin zwischen Januar 2017 und Februar 2018 an Online-Glücksspielen teilgenommen und dabei unterm Strich einen Verlust von rund23.500 Euro erzielt. Er forderte diesen Betrag nun von der Betreiberin des Online-Casinos zurück.

 

Die Klage war erfolgreich. Das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele war in Deutschland gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag bis auf wenige Ausnahmen verboten. Die Beklagte haben gegen dieses Verbot verstoßen, stellte das Landgericht Bielefeld fest. Die Spielverträge seien daher nichtig und die Spieleinsätze seien ohne rechtlichen Grund geleistet worden. Der Kläger habe daher Anspruch auf die Erstattung seines Verlusts.

 

Dem stehe auch nicht entgegen, dass der Kläger durch seine Teilnahme an den Online-Glücksspielen ebenfalls gegen das Verbot verstoßen habe. Denn einerseits diene das Verbot vorwiegend dem Schutz des Spielers und andererseits sei nicht ersichtlich, dass das Verbot dem Kläger bekannt war. Dafür habe die Beklagte keine konkreten Anhaltspunkte vorgebracht, führte das Gericht in seinem Urteil aus.

 

Zum1. Juli 2021 wurden die Regelungen für Online-Glücksspiel in Deutschland zwar gelockert. Das gilt jedoch nicht rückwirkend. Zudem ist eine entsprechende Lizenz für das Glücksspielangebot in Deutschland erforderlich. „Daher bestehen nach wie vor gute Chancen, Verluste von den Online-Casinos zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.

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