61.000 Euro bei bwin verloren – Geld zurück

18.5.2026
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Thomas Sittner

München, 12.05.2026. Bei Online-Glücksspielen über die Plattform bwin hatte ein Mandant von CLLB Rechtsanwälte kein Glück. Seine Verlusten summierten sich auf insgesamt knapp 61.000 Euro. Nun hat sich das Blatt für ihn gewendet: Mit Urteil vom 07.05.2026 hat das Landgericht Frankfurt entschieden, dass die Veranstalterin der Glücksspiele – die beklagte ElectraWorks Ltd. – die Verluste zurückzahlen muss, da sie nicht über die in Deutschland notwendige Genehmigung verfügte. Daher seien die geschlossenen Verträge nichtig, so das Gericht.

Zwischen Februar 2016 und Oktober 2020 hat der Mandant über die Plattform bwin an Online-Glücksspielen teilgenommen und unterm Strich insgesamt knapp 61.000 Euro verloren. Dabei entfiel der Bärenanteil der Verluste mit rund 59.000 Euro auf Online-Sportwetten. „Online-Glücksspiele, zu denen auch Online-Sportwetten gehören, waren in dem streitgegenständlichen Zeitraum in Deutschland verboten. Folge ist, dass die geschlossenen Verträge nichtig sind. Da die Beklagte über keine in Deutschland gültige Lizenz für ihr Angebot verfügte und unser Mandant das Verbot von Online-Glücksspielen nicht kannte, haben wir auf die Rückzahlung seiner Verluste geklagt“, sagt Rechtsanwalt Thomas Sittner, CLLB Rechtsanwälte. Darüber hinaus habe die Beklagte auch gegen das gesetzliche Einzahlungslimit von maximal 1.000 Euro im Monat verstoßen.

Die Klage war erfolgreich: Das Landgericht Frankfurt hat entschieden, dass der Kläger Anspruch auf die vollständige Rückzahlung seiner Verluste hat. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die Beklagte gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen habe. Dadurch seien die geschlossenen Verträge nichtig. Somit habe die Beklagte die Einsätze ohne rechtlichen Grund erhalten und müsse dem Kläger die Verluste erstatten.

Das LG Frankfurt machte deutlich, dass das deutsche Verbot von Glücksspielen im Internet nicht gegen das europäische Recht auf Dienstleistungsfreiheit verstoße, da mit dem Verbot Ziele der Gemeinwohls, wie Spieler- und Jugendschutz, verfolgt werden. Das Verbot werde auch nicht nachträglich dadurch aufgeweicht, dass seit dem 1. Juli 2021 unter bestimmten Voraussetzungen Genehmigungen für Online-Glücksspiele in Deutschland erteilt werden können. Dadurch solle vornehmlich ein Schwarzmarkt für Online-Glücksspiele verhindert und den Spielern die Teilnahme an legalen, weniger gefahrenträchtigen Angeboten ermöglicht werden, so das Gericht. Im Zentrum stehe nach wie vor der Spielerschutz.

Zudem sei die Vergabe der Lizenzen mit Auflagen, wie z.B. der Einhaltung eines monatlichen Einzahlungslimits, verknüpft gewesen. Die Beklagte habe nicht bestritten, dass sie das Einzahlungslimit nicht eingehalten habe. Das Sportwetten-Angebot der Beklagten sei daher ohnehin nicht ohne Weiteres erlaubnisfähig gewesen, stellte das LG Frankfurt weiter fest.

Dem Rückzahlungsanspruch stehe auch nicht entgegen, dass der Kläger an illegalen Online-Glücksspielen teilgenommen hat. Denn es sei nicht ersichtlich, dass ihm das Verbot bekannt war oder er sich dieser Kenntnis vorsätzlich verschlossen habe, so das Gericht. Zudem seien die Rückzahlungsansprüche noch nicht verjährt, da der Kläger vor dem Jahr 2024 keine Kenntnis von dem Verbot für Online-Glücksspiele hatte.

„Ohne die erforderliche Lizenz waren und sind Online-Glücksspiele in Deutschland inklusive Online-Sportwetten verboten. Das Urteil des LG Frankfurt zeigt, dass Spieler gute Chancen haben, ihre Verluste aus verbotenen Online-Glücksspielen zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Sittner.

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